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Deutschland
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Baden-Württemberg
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(2) 4 K 71-22

Land-/Forstwirtschaft

, 74931 Lobbach OT Lobenfeld

1.800 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
(2) 4 K 71-22
Adresse:
, 74931 Lobbach OT Lobenfeld
Beschreibung:
Landwirtschaftsfläche (Ackerland)
Verkehrswert:
1.800 €

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
27
Grunderwerbsteuer:
90 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
5,68 € (verzinster Betrag: 1.620 €)
Zuschlagsgebühr:
49
Gesamt:
171,68
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Heidelberg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg, 30/31, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Freitag, 7. Feb. 2025, 10:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden. Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Lobenfeld Blatt 22639

Gemarkung Lobenfeld, Flurstück 365
Landwirtschaftsfläche, Kirchhofäcker
Größe: 1.187 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Landwirtschaftsfläche (Ackerland).

Verkehrswert: 1.800,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 29.08.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:

Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917004586, Az. (2) 4 K 71/22, AG Heidelberg

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.