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Baden-Württemberg
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1 K 53-22
Grundstück
Ludwigsburger Straße 3, 71691 Freiberg-Beihingen
18.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart: | Zwangsvollstreckung |
Aktenzeichen: | 1 K 53-22 |
Adresse: | Ludwigsburger Straße 3, 71691 Freiberg-Beihingen |
Grundstücksgröße: | 94 m² |
Beschreibung: | Wohnbaugrundstück mit Abbruchgebäude, Gebäude ist unbewohnbar |
Verkehrswert: | 18.000 € |
Grundbuch
Blatt: | 5930 |
Flurstück: | 293/2 |
Gemarkung: | Beihingen |
Gerichts Informationen
Amtsgericht: | Ludwigsburg |
Versteigerungsort: | Forum am Schlosspark, Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg, Zugang erfolgt über das Restaurant DANZA (ehemals kubus), Sitzungssaal, 1. OG |
Versteigerungstermin: | Donnerstag, 1. Feb. 2024, 13:30 |
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis: | Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. |
Daten von Zvg.com
Wohnbaugrundstück mit Abbruchhaus in Freiberg-Beihingen
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Beihingen Blatt 5930
Gemarkung Beihingen, Flurstück 293/2
Gebäude- und Freifläche, Ludwigsburger Straße 3
Größe: 94 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
Wohnbaugrundstück mit Abbruchgebäude, Gebäude ist unbewohnbar; Ludwigsburger Straße 3 in Freiberg-Beihingen.
Verkehrswert: 18.000,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2347560000345, Az. 1 K 53/22, AG Ludwigsburg
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Beihingen Blatt 5930
Gemarkung Beihingen, Flurstück 293/2
Gebäude- und Freifläche, Ludwigsburger Straße 3
Größe: 94 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - alle Angaben ohne Gewähr):
Wohnbaugrundstück mit Abbruchgebäude, Gebäude ist unbewohnbar; Ludwigsburger Straße 3 in Freiberg-Beihingen.
Verkehrswert: 18.000,00 €
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2347560000345, Az. 1 K 53/22, AG Ludwigsburg
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.