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3 Bilder
Deutschland
>
Baden-Württemberg
>
1 K 70-23
Einfamilienhaus
Friedrich-Ebert-Straße 15, 69151 Neckargemünd
625.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
1 K 70-23
Adresse:
Friedrich-Ebert-Straße 15, 69151 Neckargemünd
Wohn-/Nutzfläche:
122
Baujahr:
1934
Beschreibung:
Grundstück bebaut mit einem eingeschossigen, unterkellerten Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr um 1934. Wohnfläche ca. 122 m². Nutzung durch Miteigentümer. Eine Innenbesichtigung wurde nicht ermöglicht. Laut Gutachten könnte das Grundstück geteilt und eine unbebaute Teilfläche des Grundstücks mit 372 m² als Baugrundstück abgetrennt werden.
Verkehrswert:
625.000 €
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
1.175 €
Grunderwerbsteuer:
31.250 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.971,29 € (verzinster Betrag: 562.500 €)
Zuschlagsgebühr:
1.287 €
Gesamt:
35.683,29 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Heidelberg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg, 30/31, 3. OG
Versteigerungstermin:
Dienstag, 18. Feb. 2025, 08:45
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neckargemünd Blatt 2591
Gemarkung Neckargemünd, Flurstück 4530
Gebäude- und Freifläche, Friedrich-Ebert-Straße 15
Größe: 772 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
Grundstück bebaut mit einem eingeschossigen, unterkellerten Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr um 1934. Wohnfläche ca. 122 m². Nutzung durch Miteigentümer.
Eine Innenbesichtigung wurde nicht ermöglicht.
Laut Gutachten könnte das Grundstück geteilt und eine unbebaute Teilfläche des Grundstücks mit 372 m² als Baugrundstück abgetrennt werden.
Verkehrswert: 625.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 7005 849, Az. 1 K 70/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neckargemünd Blatt 2591
Gemarkung Neckargemünd, Flurstück 4530
Gebäude- und Freifläche, Friedrich-Ebert-Straße 15
Größe: 772 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen - ohne Gewähr):
Grundstück bebaut mit einem eingeschossigen, unterkellerten Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss. Baujahr um 1934. Wohnfläche ca. 122 m². Nutzung durch Miteigentümer.
Eine Innenbesichtigung wurde nicht ermöglicht.
Laut Gutachten könnte das Grundstück geteilt und eine unbebaute Teilfläche des Grundstücks mit 372 m² als Baugrundstück abgetrennt werden.
Verkehrswert: 625.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 7005 849, Az. 1 K 70/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.