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Deutschland
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Baden-Württemberg
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1 K 94-23
Gewerbeobjekt
Eberhard-Layher-Straße 13, 74889 Sinsheim - Steinsfurt
38.400 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
1 K 94-23
Adresse:
Eberhard-Layher-Straße 13, 74889 Sinsheim - Steinsfurt
Wohn-/Nutzfläche:
303
Baujahr:
1982
Beschreibung:
Teileigentumseinheiten in einem Wohn- und Geschäftshaus, bestehend aus 9 Eigentumswohnungen, 3 Teileigentumseinheiten und 1 Doppelgarage. Es besteht eine interne Verbindung zwischen den Teileigentumseinheiten Nrn. 10 und 11 über die Geschosstreppe im Treppenhaus.
Verkehrswert:
38.400 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
21190
Flurstück:
6256
Gemarkung:
Steinsfurt
Grundstücksgröße:
1799
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
145 €
Grunderwerbsteuer:
1.920 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):121,12 € (verzinster Betrag: 34.560 €)
Zuschlagsgebühr:
262,5 €
Gesamt:
2.448,62 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Heidelberg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg, 30/31, 3. OG
Versteigerungstermin:
Dienstag, 13. Mai 2025, 08:45
Dateien
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Teileigentumseinheiten in einem Wohn- und Geschäftshaus (ursprüngliches Baujahr um 1982), bestehend aus 9 Eigentumswohnungen, 3 Teileigentumseinheiten und 1 Doppelgarage.
Es besteht eine interne Verbindung zwischen den Teileigentumseinheiten Nrn. 10 und 11 über die Geschosstreppe im Treppenhaus.
Den Teileigentumseinheiten Nr. 10 und Nr. 11 wurde kein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz zugeordnet.
Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen worden am:
12.07.2023 (gewerblich genutzte Einheit im Obergeschoss Nr. 10)
20.07.2023 (gewerblich genutzten Einheit im Untergeschoss Nr. 11)
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 25 4091 7001 719, Az. 1 K 94/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Grundbucheintragung:
- Eingetragen im Grundbuch von Steinsfurt (Sinsheim) Blatt 21190
lfd. Nr. 1
198 / 1.932 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Steinsfurt, Flurstück 6256
Gebäude- und Freifläche, Eberhard-Layher-Straße 13
Größe: 1.799 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der gewerblich genutzten Einheit Nr. 10 im Obergeschoss.
Für die Stellplätze im Freien Nr. 1-35 sind Sondernutzungsrechte vorbehalten. - Eingetragen im Grundbuch von Steinsfurt (Sinsheim) Blatt 21191
lfd. Nr. 2
240 / 1.932 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Steinsfurt, Flurstück 6256
Gebäude- und Freifläche, Eberhard-Layher-Straße 13
Größe: 1.799 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der gewerblich genutzten Einheit Nr. 11 im Untergeschoss.
Für die Stellplätze im Freien Nr. 1-35 sind Sondernutzungsrechte vorbehalten.
Teileigentumseinheiten in einem Wohn- und Geschäftshaus (ursprüngliches Baujahr um 1982), bestehend aus 9 Eigentumswohnungen, 3 Teileigentumseinheiten und 1 Doppelgarage.
Es besteht eine interne Verbindung zwischen den Teileigentumseinheiten Nrn. 10 und 11 über die Geschosstreppe im Treppenhaus.
Den Teileigentumseinheiten Nr. 10 und Nr. 11 wurde kein Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz zugeordnet.
- lfd. Nr. 1:
Teileigentumseinheit im OG, Nutzfläche rd. 150 m², als Schankwirtschaft genutzt (Gastraum, Lager und Personal-WC).
Die Damen- und Herrentoiletten für Gäste befinden sich in der Einheit Nr. 11.
Wohngeld nach Wirtschaftsplan 2024: 432,00 €/Monat. Gemeinsam vermietet mit Einheit Nr. 11.
Verkehrswert: 31.000,00 € - lfd. Nr. 2:
Teileigentumseinheit im UG, Nutzfläche rd. 153 m², als Gaststätte genutzt (Gaststättenraum mit Theke, Lagerraum, Flur sowie Damen- und Herrentoiletten).
Der als Biergarten genutzte Außenbereich gehört nicht zur Einheit Nr. 11.
Wohngeld nach Wirtschaftsplan 2024: 485,00 €/Monat. Gemeinsam vermietet mit Einheit Nr. 10.
Verkehrswert: 7.400,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist in das Grundbuch eingetragen worden am:
12.07.2023 (gewerblich genutzte Einheit im Obergeschoss Nr. 10)
20.07.2023 (gewerblich genutzten Einheit im Untergeschoss Nr. 11)
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 25 4091 7001 719, Az. 1 K 94/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.