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Deutschland
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Baden-Württemberg
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2 1 K 23-23
Land-/Forstwirtschaft
, 97993 Creglingen
16.967 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
2 1 K 23-23
Adresse:
, 97993 Creglingen
Verkehrswert:
16.967 €
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
99 €
Grunderwerbsteuer:
848,35 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):53,52 € (verzinster Betrag: 15.270,3 €)
Zuschlagsgebühr:
176,5 €
Gesamt:
1.177,37 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Crailsheim
Versteigerungsort:
Amtsgericht Crailsheim, Schlossplatz 1, 74564 Crailsheim, 2160, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Freitag, 25. Apr. 2025, 11:00
Dateien
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sie ist zu leisten durch - selbstschuldnerische Bankbürgschaft - bestätigte Bundesbankschecks - von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage) - Überweisung auf das Konto der Gerichtszahlstelle bei der Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg. Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler. Bezüglich der von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks wird ausdrücklich auf Art. 6 Abs. 3 ScheckG hingewiesen. Das bezogene Kreditinstitut und das ausstellende Kreditinstitut dürfen nicht identisch sein. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Creglingen Blatt 1046 BV 1 - in Erbengemeinschaft an
Gemarkung Creglingen, Flurstück 359
Waldfläche, Bechmannsholz
Größe: 7.220 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Flurstück liegt an einem leichten Süd-Osthang und ist durch einen nahe gelegenen Asphaltweg gut anfahrbar.
Verkehrswert: 16.967,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 08.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sie ist zu leisten durch
- selbstschuldnerische Bankbürgschaft
- bestätigte Bundesbankschecks
- von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage)
- Überweisung auf das Konto der Gerichtszahlstelle bei der
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2445337000312, Az. 2 1 K 23/23, AG Crailsheim
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bezüglich der von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks wird ausdrücklich auf Art. 6 Abs. 3 ScheckG hingewiesen. Das bezogene Kreditinstitut und das ausstellende Kreditinstitut dürfen nicht identisch sein.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Creglingen Blatt 1046 BV 1 - in Erbengemeinschaft an
Gemarkung Creglingen, Flurstück 359
Waldfläche, Bechmannsholz
Größe: 7.220 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Flurstück liegt an einem leichten Süd-Osthang und ist durch einen nahe gelegenen Asphaltweg gut anfahrbar.
Verkehrswert: 16.967,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 08.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sie ist zu leisten durch
- selbstschuldnerische Bankbürgschaft
- bestätigte Bundesbankschecks
- von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage)
- Überweisung auf das Konto der Gerichtszahlstelle bei der
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2445337000312, Az. 2 1 K 23/23, AG Crailsheim
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bezüglich der von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks wird ausdrücklich auf Art. 6 Abs. 3 ScheckG hingewiesen. Das bezogene Kreditinstitut und das ausstellende Kreditinstitut dürfen nicht identisch sein.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.