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baden-wuerttemberg 2 K 109-23 Badener Straße 48, 74074 Heilbronn 1
baden-wuerttemberg 2 K 109-23 Badener Straße 48, 74074 Heilbronn 2
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Deutschland
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Baden-Württemberg
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2 K 109-23

Einfamilienhaus

Badener Straße 48, 74074 Heilbronn

647.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
2 K 109-23
Adresse:
Badener Straße 48, 74074 Heilbronn
Wohn-/Nutzfläche:
148
Baujahr:
2011
Beschreibung:
Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte), Baujahr ca. 2011, zwei- und dreigeschossig, Pultdach mit Dachterrasse
Verkehrswert:
647.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
54799
Flurstück:
11934/2
Gemarkung:
Heilbronn
Grundstücksgröße:
276

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
1.175
Grunderwerbsteuer:
32.350 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
2.040,68 € (verzinster Betrag: 582.300 €)
Zuschlagsgebühr:
1.287
Gesamt:
36.852,68
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Heilbronn
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn, 6, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 27. März 2025, 10:00
externer Link
Gutachten (zvg.com)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben. Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird. Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt. Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
  • Eingetragen im Grundbuch von Heilbronn Blatt 54799 BV Nr. 2 - 1/2 Anteil Schuldner zu 1 an

    lfd. Nr. 1
    Gemarkung Heilbronn, Flurstück 11934/2
    Gebäude- und Freifläche
    Badener Straße 48, 74074 Heilbronn
    Größe: 276 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte), Baujahr ca. 2011, zwei- und dreigeschossig, Pultdach mit Dachterrasse, Wohnfläche ca. 148 m².

    Verkehrswert: 323.500,00 €

  • Eingetragen im Grundbuch von Heilbronn Blatt 54799 BV Nr. 2 - 1/2 Anteil Schuldnerin zu 2

    lfd. Nr. 2
    Gemarkung Heilbronn, Flurstück 11934/2
    Gebäude- und Freifläche
    Badener Straße 48, 74074 Heilbronn
    Größe: 276 m²

    Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
    Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte), Baujahr ca. 2011, zwei- und dreigeschossig, Pultdach mit Dachterrasse, Wohnfläche ca. 148 m².

    Verkehrswert: 323.500,00 €
Gesamtverkehrswert: 647.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 14.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweise:

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2546097031890, Az. 2 K 109/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.

Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.


Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.