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baden-wuerttemberg 2 K 13-22 Theodor-Heuss-Straße 58, 74081 Heilbronn - Böckingen
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Baden-Württemberg
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2 K 13-22

Mehrfamilienhaus

Theodor-Heuss-Straße 58, 74081 Heilbronn - Böckingen

1.006.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
2 K 13-22
Adresse:
Theodor-Heuss-Straße 58, 74081 Heilbronn - Böckingen
Wohn-/Nutzfläche:
294.56
Baujahr:
2000
Beschreibung:
Dreifamilienhaus, Baujahr 2000, viergeschossig (UG, EG, OG, DG), 3 Wohneinheiten, Wohnfläche: EG ca. 119,27 m², OG ca. 106,82 m², DG ca. 68,47 m², 3 Pkw-Garagenstellplätze im UG, Instandhaltungsrückstau.
Verkehrswert:
1.006.000 €

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
1.815
Grunderwerbsteuer:
50.300 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
3.172,99 € (verzinster Betrag: $905.400 €)
Zuschlagsgebühr:
2.079
Gesamt:
57.366,99
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Heilbronn
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn, 6, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 21. Nov. 2024, 10:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben: Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg Bank: Baden-Württembergische Bank IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 BIC: SOLADEST600 Verwendungszweck: 2446097456509 Az. 2 K 13/22, AG Heilbronn Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird. Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt. Bitte beachten Sie: Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Böckingen Blatt 16276 BV Nr. 4

Gemarkung Böckingen, Flurstück 173/1
Weingarten
Greut, 74081 Heilbronn (Böckingen)
Größe: 346 m²

Gemarkung Böckingen, Flurstück 173/3
Gebäude- und Freifläche
Theodor-Heuss-Straße 58, 74081 Heilbronn (Böckingen)
Größe: 502 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Dreifamilienhaus, Baujahr 2000, viergeschossig (UG, EG, OG, DG), 3 Wohneinheiten, Wohnfläche: EG ca. 119,27 m², OG ca. 106,82 m², DG ca. 68,47 m², 3 Pkw-Garagenstellplätze im UG, Instandhaltungsrückstau.

Verkehrswert: 1.006.000,00 €,
davon entfällt auf Zubehör:
3.000,00 € (Einbauküche EG)
2.000,00 € (Einbauküche OG)
1.000,00 € (Einbauküche DG)

Der Versteigerungsvermerk ist am 21.01.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweise:

Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097456509 Az. 2 K 13/22, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.

Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.


Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.