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Deutschland
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Baden-Württemberg
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2 K 14-24
Grundstück
Schindwaldstraße 24, 74889 Sinsheim OT Steinsfurt
250.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
2 K 14-24
Adresse:
Schindwaldstraße 24, 74889 Sinsheim OT Steinsfurt
Beschreibung:
Unbebautes Grundstück in Sinsheim (Steinsfurt). Baugehmigung vom 23.01.2023 liegt vor für die Bebauung mit einem Mehrfamilienwohngebäude mit insgesamt 9 Wohneinheiten und Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 28 m² sowie Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) um 110 m².
Verkehrswert:
250.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
6006
Flurstück:
6231
Gemarkung:
Steinsfurt
Grundstücksgröße:
637 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
535 €
Grunderwerbsteuer:
12.500 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):788,52 € (verzinster Betrag: 225.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.158,5 €
Gesamt:
14.982,02 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Heidelberg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg, 30/31, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Dienstag, 3. Juni 2025, 10:00
Dateien
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Steinsfurt Blatt 6006
Gemarkung Steinsfurt, Flurstück 6231
Gebäude- und Freifläche, Schindwaldstraße 24
Größe: 637 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Unbebautes Grundstück in Sinsheim (Steinsfurt). Baugehmigung vom 23.01.2023 liegt vor für die Bebauung mit einem Mehrfamilienwohngebäude mit insgesamt 9 Wohneinheiten und Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 28 m² sowie Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) um 110 m².
Verkehrswert: 250.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 25 4091 7000 453, Az. 2 K 14/24, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Steinsfurt Blatt 6006
Gemarkung Steinsfurt, Flurstück 6231
Gebäude- und Freifläche, Schindwaldstraße 24
Größe: 637 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Unbebautes Grundstück in Sinsheim (Steinsfurt). Baugehmigung vom 23.01.2023 liegt vor für die Bebauung mit einem Mehrfamilienwohngebäude mit insgesamt 9 Wohneinheiten und Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um 28 m² sowie Überschreitung der Geschossflächenzahl (GFZ) um 110 m².
Verkehrswert: 250.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 04.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 25 4091 7000 453, Az. 2 K 14/24, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.