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Baden-Württemberg
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2 K 145-22
Einfamilienhaus
Im Krummenacker 5, 74934 Reichartshausen
340.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
2 K 145-22
Adresse:
Im Krummenacker 5, 74934 Reichartshausen
Wohn-/Nutzfläche:
124
Baujahr:
2013
Beschreibung:
Zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus
Verkehrswert:
340.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
1233
Flurstück:
10592
Gemarkung:
Reichartshausen
Grundstücksgröße:
435
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
685 €
Grunderwerbsteuer:
17.000 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.072,38 € (verzinster Betrag: 306.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.455,5 €
Gesamt:
20.212,88 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Heidelberg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg, 30/31, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Dienstag, 17. Juni 2025, 10:00
Dateien
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Reichartshausen Blatt 1233
Gemarkung Reichartshausen, Flurstück 10592
Gebäude- und Freifläche, Im Krummenacker 5
Größe: 435 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem zweigeschossigen Einfamilienwohnhaus mit rd. 124 m² Wohnfläche, Baujahr 2013.
Verkehrswert: 340.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.11.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 7008 208, Az. 2 K 145/22, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Reichartshausen Blatt 1233
Gemarkung Reichartshausen, Flurstück 10592
Gebäude- und Freifläche, Im Krummenacker 5
Größe: 435 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem zweigeschossigen Einfamilienwohnhaus mit rd. 124 m² Wohnfläche, Baujahr 2013.
Verkehrswert: 340.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 25.11.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 24 4091 7008 208, Az. 2 K 145/22, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.