Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Züttlingen Blatt 9511 BV Nr. 1
lfd. Nr. 1
77 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Züttlingen, Flurstück 1008/1
Gebäude- und Freifläche
Neuenstadter Straße 21, 74219 Möckmühl (Züttlingen)
Größe: 1.920 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss links samt Kellerraum, SE-Nr. 1.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
4-Zimmer-Wohnung im EG in einem Mehrfamilienhaus, Baujahr ca. vor 1854, 1 Abstellraum im UG, Wohnfläche ca. 97,78 m², Nutzfläche ca. 8,47 m², Instandhaltungs- und Modernisierungsstau.
Verkehrswert: 190.000,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Züttlingen Blatt 9526 BV Nr. 1
lfd. Nr. 2
10 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Züttlingen, Flurstück 1008/1
Gebäude- und Freifläche
Neuenstadter Straße 21, 74219 Möckmühl (Züttlingen)
Größe: 1.920 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage, SE-Nr. 16.
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Garage, Nutzfläche ca. 16,82 m².
Verkehrswert: 4.100,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 19.04.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097456443, Az. 2 K 32/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.Bitte beachten Sie:Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in das Gutachten ist nur nach Terminvereinbarung möglich.