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Deutschland
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Baden-Württemberg
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2 K 48-22
Mehrfamilienhaus
Reichenbachstraße 5, 73326 Deggingen - Reichenbach im Täle
225.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
2 K 48-22
Adresse:
Reichenbachstraße 5, 73326 Deggingen - Reichenbach im Täle
Wohn-/Nutzfläche:
160
Baujahr:
1940
Beschreibung:
2-Parteienhaus mit Teilunterkellerung, 1. Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, Baujahr 1940, Modernisierungsmaßnahmen 1982 und 1998
Verkehrswert:
225.000 €
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
485 €
Grunderwerbsteuer:
11.250 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):709,67 € (verzinster Betrag: 202.500 €)
Zuschlagsgebühr:
1.059,5 €
Gesamt:
13.504,17 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Göppingen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen, 0.25, Sitzungssaal im EG
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 5. März 2025, 10:00
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes. Barzahlung ausgeschlossen. Überweisung auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg möglich.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Reichenbach, Heft-Nr. 2135
BV Nr. 1
Flst. 15/1, Reichenbachstraße 5, -: 01 a 12 m²
Gebäude- und Freifläche
(2-Parteienhaus mit Teilunterkellerung, 1. Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, Wohnfläche insgesamt ca. 160 m², Baujahr 1940, Modernisierungsmaßnahmen 1982 und 1998)
Angaben in () ohne Gewähr
soll zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 225.000,00 €.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2327400013249, Az. 2 K 48/22, AG Göppingen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
BV Nr. 1
Flst. 15/1, Reichenbachstraße 5, -: 01 a 12 m²
Gebäude- und Freifläche
(2-Parteienhaus mit Teilunterkellerung, 1. Obergeschoss und ausgebautem Dachgeschoss, Wohnfläche insgesamt ca. 160 m², Baujahr 1940, Modernisierungsmaßnahmen 1982 und 1998)
Angaben in () ohne Gewähr
soll zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 225.000,00 €.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2327400013249, Az. 2 K 48/22, AG Göppingen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.