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Deutschland
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Baden-Württemberg
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2 K 52-23
Einfamilienhaus
Wiesenstraße 14, 73066 Uhingen-Nassachmühle
394.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
2 K 52-23
Adresse:
Wiesenstraße 14, 73066 Uhingen-Nassachmühle
Wohn-/Nutzfläche:
107
Baujahr:
1952
Beschreibung:
Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Doppelgarage, Baujahr 1952, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen zwischen 1988 und den zurückliegenden Jahren
Verkehrswert:
394.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
6392
Flurstück:
4182/1
Gemarkung:
Uhingen
Grundstücksgröße:
08 a 27 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
785 €
Grunderwerbsteuer:
19.700 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.242,7 € (verzinster Betrag: 354.600 €)
Zuschlagsgebühr:
1.653,5 €
Gesamt:
23.381,2 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Göppingen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Göppingen, Schlossplatz 1, 73033 Göppingen, 0.25, Sitzungssaal im EG
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 15. Mai 2025, 10:00
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes; Barzahlung ausgeschlossen; Überweisung möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Uhingen, Blatt 6392
BV Nr. 1
Flst. 4182/1, Wiesenstraße 14, -: 08 a 27 m²
Gebäude- und Freifläche
(Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, ca. 107 m² Wohn- und 76 m² Nutzfläche sowie Doppelgarage, Baujahr 1952, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen zwischen 1988 und den zurückliegenden Jahren)
Angaben in () ohne Gewähr
soll zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 394.000,00 €,
davon entfällt auf Zubehör (Einbauküche): 2.000,00 €.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2549037001149, Az. 2 K 52/23, AG Göppingen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
BV Nr. 1
Flst. 4182/1, Wiesenstraße 14, -: 08 a 27 m²
Gebäude- und Freifläche
(Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, ca. 107 m² Wohn- und 76 m² Nutzfläche sowie Doppelgarage, Baujahr 1952, Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen zwischen 1988 und den zurückliegenden Jahren)
Angaben in () ohne Gewähr
soll zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Der Verkehrswert ist gemäß § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzt worden auf 394.000,00 €,
davon entfällt auf Zubehör (Einbauküche): 2.000,00 €.
Ein Zuschlag kann grundsätzlich auf ein Meistgebot ab der Hälfte des Verkehrswertes erteilt werden.
Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in der Regel in Höhe von 10% des Verkehrswertes zu leisten.
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Überweisung ist möglich auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2549037001149, Az. 2 K 52/23, AG Göppingen
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Die Überweisung muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Betrag auf dem Konto gutgeschrieben ist.
Ein Nachweis über die Gutschrift muss dem Gericht im Termin vorliegen.
(Hinweis: Für die Rückerstattung ist mit einem Zeitraum von ca. 2 Wochen zu rechnen.)
Bieter haben sich im Termin auszuweisen. Wer als Bevollmächtigter Gebote abgeben will, muss im Termin eine öffentlich beglaubigte Bietvollmacht vorlegen.
Die Vertretungsbefugnis für eine Gesellschaft ist im Termin, durch einen beglaubigten Handelsregisterauszug neuesten Datums, nachzuweisen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.