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Baden-Württemberg
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2 K 7-23
Einfamilienhaus
Brückenstraße 15, 74921 Helmstadt-Bargen OT Flinsbach
100.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
2 K 7-23
Adresse:
Brückenstraße 15, 74921 Helmstadt-Bargen OT Flinsbach
Wohn-/Nutzfläche:
150
Beschreibung:
Einfamilienwohnhauses mit rd. 150 m² Wohnfläche nebst Scheune und Garage. Das Wohnhaus ist infolge eines Wasserschadens gegenwärtig nicht bewohnbar. Es besteht erheblicher Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf.
Verkehrswert:
100.000 €
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
273 €
Grunderwerbsteuer:
5.000 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):315,41 € (verzinster Betrag: 90.000 €)
Zuschlagsgebühr:
564,5 €
Gesamt:
6.152,91 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Heidelberg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heidelberg, Kurfürstenanlage 15, 69115 Heidelberg, 30/31, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Dienstag, 18. März 2025, 10:00
Dateien
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Flinsbach Blatt 234
Gemarkung Flinsbach, Flurstück 204
Gebäude- und Freifläche, Brückenstraße 15
Größe: 214 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienwohnhauses mit rd. 150 m² Wohnfläche nebst Scheune und Garage.
Das Wohnhaus ist infolge eines Wasserschadens gegenwärtig nicht bewohnbar.
Es besteht erheblicher Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf.
Verkehrswert: 100.000,00 €
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Der Versteigerungsvermerk ist am 23.03.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917002523, Az. 2 K 7/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Flinsbach Blatt 234
Gemarkung Flinsbach, Flurstück 204
Gebäude- und Freifläche, Brückenstraße 15
Größe: 214 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Einfamilienwohnhauses mit rd. 150 m² Wohnfläche nebst Scheune und Garage.
Das Wohnhaus ist infolge eines Wasserschadens gegenwärtig nicht bewohnbar.
Es besteht erheblicher Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf.
Verkehrswert: 100.000,00 €
Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.
Der Versteigerungsvermerk ist am 23.03.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2440917002523, Az. 2 K 7/23, AG Heidelberg
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bei der Abgabe von Geboten ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
Bei der Abgabe von Geboten für eine im Handelsregister eingetragene Firma oder eine im Gesellschaftsregister einzutragende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zusätzlich ein beglaubigter Registerauszug neuesten Datums vorzulegen.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.