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Deutschland
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Baden-Württemberg
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25 K 22-24
Grundstück
Klosterberg 1, 73527 Schwäbisch Gmünd
84.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
25 K 22-24
Adresse:
Klosterberg 1, 73527 Schwäbisch Gmünd
Baujahr:
1840
Beschreibung:
Eingeschossiges Wohnhaus, Baujahr ca. 1840; nach Einschätzung des Sachverständigen handelt es sich um ein Liquidationsobjekt.
Verkehrswert:
84.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
7501
Flurstück:
1787/2
Gemarkung:
Schwäbisch Gmünd
Grundstücksgröße:
572 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
246 €
Grunderwerbsteuer:
4.200 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):264,94 € (verzinster Betrag: 75.600 €)
Zuschlagsgebühr:
498,5 €
Gesamt:
5.209,44 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Schwäbisch Gmünd
Versteigerungsort:
Amtsgericht Schwäbisch Gmünd, Rektor-Klaus-Straße 21, 73525 Schwäbisch Gmünd, 0.11, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Montag, 5. Mai 2025, 10:30
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schwäbisch Gmünd Blatt 7501 BV Nr. 1
Gemarkung Schwäbisch Gmünd, Flurstück 1787/2
Gebäude- und Freifläche, Klosterberg 1
Größe: 572 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Eingeschossiges Wohnhaus, Baujahr ca. 1840; nach Einschätzung des Sachverständigen handelt es sich um ein Liquidationsobjekt.
Verkehrswert: 84.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2545387076522, Az. 25 K 22/24, AG Schwäbisch Gmünd
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bitte beachten Sie das Merkblatt des Amtsgerichtes (pdf-Datei)
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schwäbisch Gmünd Blatt 7501 BV Nr. 1
Gemarkung Schwäbisch Gmünd, Flurstück 1787/2
Gebäude- und Freifläche, Klosterberg 1
Größe: 572 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Eingeschossiges Wohnhaus, Baujahr ca. 1840; nach Einschätzung des Sachverständigen handelt es sich um ein Liquidationsobjekt.
Verkehrswert: 84.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2545387076522, Az. 25 K 22/24, AG Schwäbisch Gmünd
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bitte beachten Sie das Merkblatt des Amtsgerichtes (pdf-Datei)
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.