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3 K 52-23
Mehrfamilienhaus
Friedenstraße 19, 74235 Erlenbach
863.100 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
3 K 52-23
Adresse:
Friedenstraße 19, 74235 Erlenbach
Wohn-/Nutzfläche:
268.99
Beschreibung:
Mehrfamilienhaus, Baujahr unbekannt, 1 Pkw-Stellplatz (Garage).
Verkehrswert:
863.100 €
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
1.575 €
Grunderwerbsteuer:
43.155 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):2.722,28 € (verzinster Betrag: 776.790 €)
Zuschlagsgebühr:
1.782 €
Gesamt:
49.234,28 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Heilbronn
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn, 6, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Dienstag, 25. Feb. 2025, 10:00
Dateien
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Der Versteigerungsvermerk ist am 13.06.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2546097000016, Az. 3 K 52/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Grundbucheintragung:
- Eingetragen im Grundbuch von Erlenbach Blatt 51659 BV Nr. 4
lfd. Nr. 1
Gemarkung Erlenbach, Flurstück 1166
Gebäude- und Freifläche
Friedenstraße, 74235 Erlenbach
Größe: 431 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grünfläche, Freifläche.
Verkehrswert: 150.850,00 € - Eingetragen im Grundbuch von Erlenbach Blatt 51659 BV Nr. 5
lfd. Nr. 2
Gemarkung Erlenbach, Flurstück 1166/2
Gebäude- und Freifläche
Friedenstraße 19, 74235 Erlenbach
Größe: 214 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Mehrfamilienhaus, Baujahr unbekannt, Wohnfläche UG ca. 54,63 m², EG ca. 80,07 m², OG ca. 79,39 m² und DG ca. 54,90 m², 1 Pkw-Stellplatz (Garage).
Verkehrswert: 712.250,00 €,
davon entfällt auf Zubehör:
1.000,00 € (Einbauküche DG)
500,00 € (Einbauküche OG)
500,00 € (Einbauküche EG)
250,00 € (Einbauküche UG)
Der Versteigerungsvermerk ist am 13.06.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2546097000016, Az. 3 K 52/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.