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5 Bilder
Deutschland
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Baden-Württemberg
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4 K 142-21

Mehrfamilienhaus

Rennerstraße 3, 71277 Rutesheim

870.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
4 K 142-21
Adresse:
Rennerstraße 3, 71277 Rutesheim
Wohn-/Nutzfläche:
434
Baujahr:
1968
Beschreibung:
freistehendes Mehrfamilienwohnhaus, bestehend aus 3 Räume sowie Kellerräumen im UG, jeweils 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon, 81 m², im EG rechts und links, jeweils 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon, 81 m², im OG rechts und links, jeweils 2-Zimmer-Wohnung im DG rechts mit 63 m² und links mit 65 m². Pkw-Abstellplatz im Freien. Die Wohnungen sind angeblich vermietet bzw. eigengenutzt.
Verkehrswert:
870.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
2074
Flurstück:
5202/3
Gemarkung:
Rutesheim
Grundstücksgröße:
445

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
1.575
Grunderwerbsteuer:
43.500 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
2.744,04 € (verzinster Betrag: 783.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.782
Gesamt:
49.601,04
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Stuttgart
Versteigerungsort:
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart, 4, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 15. Mai 2025, 13:30
externer Link
Gutachten (zvg.com)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen. Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden. Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben: Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg. Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler. Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich. Die Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich. Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Rutesheim Blatt 2074 BV Nr. 1 - in Erbengemeinschaft an

Gemarkung Rutesheim, Flurstück 5202/3
Gebäude- und Freifläche, Rennerstraße 3
Größe: 445 m²

BV Nr. 2 zu 1
Herrschvermerk

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= freistehendes Mehrfamilienwohnhaus, bestehend aus
3 Räume sowie Kellerräumen im UG,
jeweils 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon, 81 m², im EG rechts und links,
jeweils 3-Zimmer-Wohnung mit Balkon, 81 m², im OG rechts und links,
jeweils 2-Zimmer-Wohnung im DG rechts mit 63 m² und links mit 65 m².
Pkw-Abstellplatz im Freien. Baujahr 1968. Die Wohnungen sind angeblich vermietet bzw. eigengenutzt.)*

Verkehrswert: 870.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 25.10.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.

Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen.

Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2348309023608, Az. 4 K 142/21, AG Stuttgart

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.

Die Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich.

Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.

Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.

Ansprechpartner:
Antragsgegnervertreter: von Buttlar RAe Partnerschaft mbB
Telefon: 0711 320918 22
Aktenzeichen: 24/1021 All
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.