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baden-wuerttemberg 4 K 39-23 Rathausstraße 5, 71287 Weissach
baden-wuerttemberg 4 K 39-23 Rathausstraße 5, 71287 Weissach
2 Bilder
Deutschland
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Baden-Württemberg
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4 K 39-23

1- bis 2,5-Zimmer-Wohnung

Rathausstraße 5, 71287 Weissach

133.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
4 K 39-23
Adresse:
Rathausstraße 5, 71287 Weissach
Wohn-/Nutzfläche:
55.66
Baujahr:
1900
Beschreibung:
2-Zimmer-Wohnung im 1. und 2. Dachgeschoss, ca. 55,66 m², mit dem Abstellraum Nr. 3 im Kellergeschoss, Sondernutzungsrecht an dem Pkw-Stellplatz Nr. 3, Baujahr ca. 1900 [geschätzt], Gebäudemodernisierung ca. 1995. Es besteht Denkmalschutz sowie ein Eintrag in der Denkmalliste.
Verkehrswert:
133.000 €

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
327
Grunderwerbsteuer:
6.650 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
419,49 € (verzinster Betrag: 119.700 €)
Zuschlagsgebühr:
696,5
Gesamt:
8.092,99
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Stuttgart
Versteigerungsort:
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart, 4, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Freitag, 17. Jan. 2025, 11:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen. Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden. Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben: Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg, Bank: Baden-Württembergische Bank, IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63, BIC: SOLADEST600, Verwendungszweck: 2448307031712, Az. 4 K 39/23, AG Stuttgart. Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler. Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich. Die Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich. Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein. Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Weissach-Flacht Blatt 3163 BV Nr. 1

177 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Weissach-Flacht, Flurstück 4770
Gebäude- und Freifläche, Rathausstraße 5
Größe: 322 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an dem Wohnungseigentum Nr. 3.

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= 2-Zimmer-Wohnung im 1. und 2. Dachgeschoss, ca. 55,66 m², mit dem Abstellraum Nr. 3 im Kellergeschoss, Sondernutzungsrecht an dem Pkw-Stellplatz Nr. 3, Baujahr ca. 1900 [geschätzt], Gebäudemodernisierung ca. 1995. Es besteht Denkmalschutz sowie ein Eintrag in der Denkmalliste.)*

Verkehrswert: 133.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 17.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2448307031712, Az. 4 K 39/23, AG Stuttgart

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.


Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.

Die Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich.

Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.

Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.

* Angaben ohne Gewähr
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.