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Baden-Württemberg
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4 K 7-24
3- bis 4,5-Zimmer-Wohnung
Tübinger Straße 10, 71144 Steinenbronn
190.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
4 K 7-24
Adresse:
Tübinger Straße 10, 71144 Steinenbronn
Wohn-/Nutzfläche:
94
Baujahr:
1967/1968
Beschreibung:
4-Zimmer-Wohnung im OG, Bad, WC, Balkon
Verkehrswert:
190.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
7150
Flurstück:
25/1
Gemarkung:
Steinenbronn
Grundstücksgröße:
237 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
435 €
Grunderwerbsteuer:
9.500 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):599,27 € (verzinster Betrag: 171.000 €)
Zuschlagsgebühr:
960,5 €
Gesamt:
11.494,77 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Stuttgart
Versteigerungsort:
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart, 4, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 8. Mai 2025, 13:30
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Steinenbronn Blatt 7150 BV Nr. 2
350 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Steinenbronn, Flurstück 25/1
Gebäude- und Freifläche, Tübinger Straße 10
Größe: 237 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohneinheit (Wohnung im Obergeschoss).
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= 4-Zimmer-Wohnung im OG, Bad, WC, Balkon, Wohnfläche ca. 94 m², Baujahr 1967/1968)*
Verkehrswert: 190.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2548307011856, Az. 4 K 7/24, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.
Die Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich.
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Ansprechpartner:
KSK BB
Telefon: 07031 77 1576
Aktenzeichen: MFK/KB 7340031
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Steinenbronn Blatt 7150 BV Nr. 2
350 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Gemarkung Steinenbronn, Flurstück 25/1
Gebäude- und Freifläche, Tübinger Straße 10
Größe: 237 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohneinheit (Wohnung im Obergeschoss).
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
(= 4-Zimmer-Wohnung im OG, Bad, WC, Balkon, Wohnfläche ca. 94 m², Baujahr 1967/1968)*
Verkehrswert: 190.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen.
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2548307011856, Az. 4 K 7/24, AG Stuttgart
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 7 Werktage vorher) erforderlich.
Die Vorlage eines Bundesbankschecks oder eines von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks (beides nicht älter als 3 Werktage) oder einer unbefristeten, unbedingten und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft ist ebenfalls möglich.
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Ansprechpartner:
KSK BB
Telefon: 07031 77 1576
Aktenzeichen: MFK/KB 7340031
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.