



2 Bilder
Deutschland
>
Baden-Württemberg
>
4 K 98-23
Land-/Forstwirtschaft
Unterer Schemelsberg, 74189 Weinsberg
5.200 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
4 K 98-23
Adresse:
Unterer Schemelsberg, 74189 Weinsberg
Beschreibung:
Landwirtschaftsfläche (Brache, ehemaliger Weingarten, zur Zeit keine Pflanzgenehmigung für Weinreben).
Verkehrswert:
5.200 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
4779
Flurstück:
626
Gemarkung:
Weinsberg
Grundstücksgröße:
1.836 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
51 €
Grunderwerbsteuer:
260 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):16,4 € (verzinster Betrag: 4.680 €)
Zuschlagsgebühr:
91 €
Gesamt:
418,4 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Heilbronn
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn, 6, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 22. Mai 2025, 13:00
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg. Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Weinsberg Blatt 4779 BV Nr. 2
Gemarkung Weinsberg, Flurstück 626
Landwirtschaftsfläche
Unterer Schemelsberg, 74189 Weinsberg
Größe: 1.836 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Landwirtschaftsfläche (Brache, ehemaliger Weingarten, zur Zeit keine Pflanzgenehmigung für Weinreben).
Verkehrswert: 5.200,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2546097132652, Az. 4 K 98/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Weinsberg Blatt 4779 BV Nr. 2
Gemarkung Weinsberg, Flurstück 626
Landwirtschaftsfläche
Unterer Schemelsberg, 74189 Weinsberg
Größe: 1.836 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Landwirtschaftsfläche (Brache, ehemaliger Weingarten, zur Zeit keine Pflanzgenehmigung für Weinreben).
Verkehrswert: 5.200,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 07.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2546097132652, Az. 4 K 98/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.