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Baden-Württemberg
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5 2 K 1-24
Mehrfamilienhaus
Tilsiter Straße 40, 97980 Bad Mergentheim
219.900 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
5 2 K 1-24
Adresse:
Tilsiter Straße 40, 97980 Bad Mergentheim
Beschreibung:
Zweifamilienwohnhaus mit Garage und Nebengebäude.
Verkehrswert:
219.900 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
1789
Flurstück:
2732/3
Gemarkung:
Mergentheim
Grundstücksgröße:
983 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
485 €
Grunderwerbsteuer:
10.995 € (5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):693,58 € (verzinster Betrag: 197.910 €)
Zuschlagsgebühr:
1.059,5 €
Gesamt:
13.233,08 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Crailsheim
Versteigerungsort:
Amtsgericht Crailsheim, Schlossplatz 1, 74564 Crailsheim, 2160, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Montag, 5. Mai 2025, 11:00
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sie ist zu leisten durch - selbstschuldnerische Bankbürgschaft - bestätigte Bundesbankschecks - von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage) - Überweisung auf das Konto der Gerichtszahlstelle bei der Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg. Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler. Bezüglich der von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks wird ausdrücklich auf Art. 6 Abs. 3 ScheckG hingewiesen. Das bezogene Kreditinstitut und das ausstellende Kreditinstitut dürfen nicht identisch sein. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mergentheim Blatt 1789 BV 1 - in Erbengemeinschaft an
Gemarkung Mergentheim, Flurstück 2732/3
Gebäude- und Freifläche, Schuppen, Tilsiter Straße 40
Größe: 983 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Zweifamilienwohnhaus mit Garage und Nebengebäude.
Verkehrswert: 219.900,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 01.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sie ist zu leisten durch
- selbstschuldnerische Bankbürgschaft
- bestätigte Bundesbankschecks
- von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage)
- Überweisung auf das Konto der Gerichtszahlstelle bei der
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2545337000083, Az. 5 2 K 1/24, AG Crailsheim
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bezüglich der von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks wird ausdrücklich auf Art. 6 Abs. 3 ScheckG hingewiesen. Das bezogene Kreditinstitut und das ausstellende Kreditinstitut dürfen nicht identisch sein.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Mergentheim Blatt 1789 BV 1 - in Erbengemeinschaft an
Gemarkung Mergentheim, Flurstück 2732/3
Gebäude- und Freifläche, Schuppen, Tilsiter Straße 40
Größe: 983 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Zweifamilienwohnhaus mit Garage und Nebengebäude.
Verkehrswert: 219.900,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 01.02.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sie ist zu leisten durch
- selbstschuldnerische Bankbürgschaft
- bestätigte Bundesbankschecks
- von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage)
- Überweisung auf das Konto der Gerichtszahlstelle bei der
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2545337000083, Az. 5 2 K 1/24, AG Crailsheim
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bezüglich der von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsschecks wird ausdrücklich auf Art. 6 Abs. 3 ScheckG hingewiesen. Das bezogene Kreditinstitut und das ausstellende Kreditinstitut dürfen nicht identisch sein.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.