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4 Bilder
Deutschland
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Baden-Württemberg
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5 K 100-22

Einfamilienhaus

Wiesenstraße 5, 71144 Steinenbronn

740.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
5 K 100-22
Adresse:
Wiesenstraße 5, 71144 Steinenbronn
Wohn-/Nutzfläche:
159
Baujahr:
1980
Beschreibung:
Einfamilienwohnhaus mit Garage, Baujahr 1980
Verkehrswert:
740.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
2159
Flurstück:
755/11
Gemarkung:
Steinenbronn
Grundstücksgröße:
759

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
1.335
Grunderwerbsteuer:
37.000 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
2.334,01 € (verzinster Betrag: 666.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.485
Gesamt:
42.154,01
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Stuttgart
Versteigerungsort:
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart, 4, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Freitag, 13. Juni 2025, 09:00
externer Link
Gutachten (zvg.com)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden. Bundesbankscheck oder von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellter Verrechnungsscheck (beides nicht älter als 3 Werktage). Unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft. Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Steinenbronn Blatt 2159 BV Nr. 1

Gemarkung Steinenbronn, Flurstück 755/11
Gebäude- und Freifläche, Wiesenstraße 5
Größe: 759 m²

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen; ohne Gewähr):
Einfamilienwohnhaus mit Garage, Baujahr 1980, ca. 159 m².

Verkehrswert: 740.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 16.08.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
  • Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

    Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
    Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
    Bank: Baden-Württembergische Bank
    IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
    BIC: SOLADEST600
    Verwendungszweck: 2448307009043, Az. 5 K 100/22, AG Stuttgart

    Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 5 Werktage vorher) erforderlich.

  • Bundesbankscheck oder von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellter Verrechnungsscheck (beides nicht älter als 3 Werktage)

  • unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.

Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.

1. Antragsteller:
nur unter steinenbronn@proton.me

2. Antragsteller:
nur unter steinenbronn1234@gmx.de
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.