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baden-wuerttemberg 5 K 4-23 Katzenbachstraße 32, 36/1, 70563 Stuttgart-Vaihingen
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Deutschland
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Baden-Württemberg
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5 K 4-23

Wohnungseigentum

Katzenbachstraße 32, 36/1, 70563 Stuttgart-Vaihingen

410.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
5 K 4-23
Adresse:
Katzenbachstraße 32, 36/1, 70563 Stuttgart-Vaihingen
Wohn-/Nutzfläche:
163
Beschreibung:
Wohnung im EG, Abstellraum im 1. OG, mit insgesamt ca. 163 m², Sondernutzungsrecht Terrasse und Garten im EG sowie Terrasse im 1. OG, umfangreiche Umbauten sind erfolgt, Abweichungen der Bauausführung zur genehmigten Nutzungsänderung und zu den Aufteilungsplänen erkennbar, mangels Zutrittsgewährung keine weiteren Angaben möglich.
Verkehrswert:
410.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
61324
Flurstück:
40/4
Gemarkung:
Stuttgart-Vaihingen
Grundstücksgröße:
21 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
785
Grunderwerbsteuer:
20.500 € (5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
1.293,17 € (verzinster Betrag: 369.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.653,5
Gesamt:
24.231,67
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Stuttgart
Versteigerungsort:
Hauffstraße 5 (am Neckartor), 70190 Stuttgart, 4, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Freitag, 11. Apr. 2025, 09:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen und damit rechnen, dass sofort 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu erbringen sind, wahlweise durch Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben. Bundesbankscheck oder von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellter Verrechnungsscheck (beides nicht älter als 3 Werktage). Unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft. Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Stuttgart-Vaihingen Blatt 61324 BV Nr. 1

273,6 / 1.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Stuttgart-Vaihingen
Flurstück 40/4, Gebäude- und Freifläche, Katzenbachstraße, Größe: 21 m²
Flurstück 3603/5, Gebäude- und Freifläche, Katzenbachstraße 32, Größe: 537 m²
Flurstück 40/3, Gebäude- und Freifläche, Katzenbachstraße 36/001, Größe: 91 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichneten Wohneinheit (Wohnung im Erdgeschoss nebst einem Abstellraum im 1. Obergeschoss).

Zugeordnet ist das Sondernutzungsrecht an einer Freifläche mit Terrasse und Garten im Erdgeschoss und an einer Terrasse im 1. Obergeschoss.

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen; ohne Gewähr):
Laut Teilungserklärung Wohnung im EG, Abstellraum im 1. OG, mit insgesamt ca. 163 m², Sondernutzungsrecht Terrasse und Garten im EG sowie Terrasse im 1. OG, umfangreiche Umbauten sind erfolgt, Abweichungen der Bauausführung zur genehmigten Nutzungsänderung und zu den Aufteilungsplänen erkennbar, mangels Zutrittsgewährung keine weiteren Angaben möglich.

Verkehrswert: 410.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 20.03.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Bieter müssen sich im Termin durch Personalausweis/Reisepass ausweisen und damit rechnen, dass sofort 10% des Verkehrswertes als Sicherheit zu erbringen sind, wahlweise durch
  • Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben:
    Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
    Bank: Baden-Württembergische Bank
    IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
    BIC: SOLADEST600
    Verwendungszweck: 2548307007001, Az. 5 K 4/23 AG Stuttgart

    Damit der zum Bieten notwendige und von der Landesoberkasse auszustellende Gutschriftsnachweis im Termin vorliegt, ist rechtzeitige Überweisung (ca. 5 Werktage vorher) erforderlich.

  • Bundesbankscheck oder von einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut ausgestellter Verrechnungsscheck (beides nicht älter als 3 Werktage)

  • unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft
Bietvollmachten müssen von einem Notar öffentlich beglaubigt sein.

Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.

Ansprechpartner für Interessenten:
RAe Soergel
Telefon: 0711 997 9903
Geschäftszeichen: 22/0207 A-sk
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.