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bayern 0002K0068-2023 Hauptstraße 87 und Steinwiesen , 97267 Himmelstadt
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bayern 0002K0068-2023 Hauptstraße 87 und Steinwiesen , 97267 Himmelstadt
4 Bilder
Deutschland
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Bayern
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0002K0068-2023

Zweifamilienwohnhaus mit Garage; Landwirtschaftsfläche

Hauptstraße 87 und Steinwiesen , 97267 Himmelstadt

140.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
0002K0068-2023
Adresse:
Hauptstraße 87 und Steinwiesen , 97267 Himmelstadt
Wohn-/Nutzfläche:
308.77
Baujahr:
1974
Beschreibung:
Zweifamilienwohnhaus mit Garage, Baujahr ca. 1974, sanierungsbedürftig
Verkehrswert:
140.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
    Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Gemünden a. Main von Himmelstadt lfd.Nr. Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt 1 Himmelstadt 170 Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 87 0,0761 4186 2 Himmelstadt 5790 Landwirtschaftsfläche Steinwiesen 0,0370 4186    
Blatt:
4186
Flur:
170
Flurstück:
1
Gemarkung:
Himmelstadt
Grundstücksgröße:
0,0761 Hektar

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
327
Grunderwerbsteuer:
4.900 € (3,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
441,57 € (verzinster Betrag: 126.000 €)
Zuschlagsgebühr:
696,5
Gesamt:
6.365,07
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Würzburg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, B 101, Sitzungssaal , OG
Versteigerungstermin:
Dienstag, 8. Apr. 2025, 09:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Objekt: Zweifamilienwohnhaus mit Garage
Nutzung: Wohnobjekt mit 2 Wohneinheiten
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein freistehendes Wohnhaus, welches angabengemäß um 1974 als Zweifamilienwohnhaus in Art eines Doppelhauses erstellt worden ist. Hierbei handelt es sich um zwei weitgehend voneinander getrennte Wohneinheiten, mit getrennten Eingängen, welche aufgrund der gemeinsamen Zwischenmauer baurechtlich nur bedingt getrennt werden können.
Wohnfläche Wohnung 1 (Haus 1): 203,78 m²
Wohnfläche Wohnung 2 (Haus 2): 104,99 m²

Heizung:
Haus 1:
Ölzentralheizung, Heizkessel Buderus, Leistung unbekannt, Baujahr angabengemäß um 1992, Stahl-Öltanks vermutlich 2000 l, Rohrleitungen in Stahl/Kupfer, baujahr- und zustandentsprechend erneuerungswürdig, seit längerer Zeit außer Funktion.

Haus 2:
Ölzentralheizung, Heizkessel MHG, Leistung 28 KW, Baujahr unbekannt, Warmwasserspeicher, Glasfaser-Öltanks vermutlich 2000 l, Rohrleitungen in Stahl/Kupfer, baujahr- und zustandsentsprechend erneuerungswürdig, seit längerer Zeit außer Funktion.

Insgesamt ist am Objekt starker Zerfall festzustellen. Ein imaginärer Erwerber wird zur nachhaltigen Nutzbarkeit entsprechend hohen Sanierungsbedarf zu bewältigen haben. Insbesondere die Dacheindeckung ist zu ertüchtigen. Hierbei kommt erschwerend die Dachform hinzu, welche nur durch entsprechend aufwendige Anschluß- und Abdichtungsarbeiten zu bewältigen sind. Eine weitere Problematik ist die fehlende bzw. unzureichende Abdichtung zur Hangseite des Baus. Hierbei sind ebenfalls entsprechend aufwendige Einpressarbeiten notwendig. Die Haustechnik stellt eine weitere Problematik dar. Durch den offensichtlich längeren Leerstand, sind Frostschäden nicht ausgeschlossen. Dies könnte unter Umständen eine Erneuerung der kompletten Rohrstruktur notwendig machen. Allein diese Umstände machen es für einen bauhandwerklich unversierten Erwerber schwer, das Objekt in einen wirtschaftlich nachhaltigen Zustand zu versetzen.

Die umliegende Bebauung besteht überwiegend aus zwischenzeitlich zu Wohnzwecken dienenden Gehöften bzw. „eventuell störenden“ Gewerbebetrieben wie die östlich angrenzende Schreinerei. Durch die 20 m östlich am Objekt vorbeiführende Ortsdurchfahrt wird die Wohnqualität eingeschränkt. Schallimmissionen durch den Fahrverkehr sind nicht ausgeschlossen.

Im Übrigen wird auf die detaillierten Ausführungen im Gutachten verwiesen. 

 

 

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Bewuchs:
Das Grundstück wird zur Zeit als Obstbaumland von dem nördlich angrenzenden Grundstücksbesitzer (Flur Nr. 5791) bewirtschaftet. Angabengemäß wurde die auf dem Grundstück befindliche Baumreihe von diesem angepflanzt und wird von diesem gepflegt. Über ein eventuelles Pachtverhältnis konnten keine relevanten Angaben in Erfahrung gebracht werden. Eine Bewertung der Bäume wird vom Unterzeichner nicht vorgenommen.

Bodenqualität:
Das Bewertungsgrundstück ist offensichtlich qualitativ für landwirtschaftliche Zwecke - insbesondere Obstanbau - geeignet. Die günstige Ebenheit ist entsprechend wertig anzusetzen.

Bebauung:
Eine zukünftige Nutzung des Bewertungsgrundstückes als „Bauland“ ist aufgrund der Lage sowie aufgrund der Auskünfte der zuständigen Baubehörde nicht anzunehmen.

Im Übrigen wird auf die detaillierten Ausführungen im Gutachten verwiesen.

 

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.