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Bauplatz und andere

Bei der Armin-Knab-Straße , 97318 Kitzingen

512.050 €

Bauplatz und andere in Bei der Armin-Knab-Straße , 97318 Kitzingen
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Deutschland›Bayern›0002 K 0073/2023

Bauplatz und andereBei der Armin-Knab-Straße , 97318 Kitzingen

512.050 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen
0002 K 0073/2023
Adresse
Bei der Armin-Knab-Straße , 97318 Kitzingen
Baujahr
1965
Grundstücksgröße
7298 m²
Beschreibung
Versteigert werden mehrere Flurstücke in Kitzingen und Sickershausen. Es handelt sich um ein mit einer Einzelgarage bebautes Flurstück sowie verschiedene unbebaute Grundstücke, Wegflächen und Landwirtschaftsflächen. Die Grundstücke sind größtenteils seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftet und verbuscht. Erschließungsmaßnahmen und artenschutzrechtliche Vorgaben müssen für eine Bebauung geprüft werden.
mögliche Kaltmiete
xxx,xx € /Monat
Jahresrohertrag
600,00 €
Liegenschaftszinssatz
1.5 %
Ertragswert
5.200 €
Verkehrswert
512.050 €

Grundbuch
AI LogoKI-Analyse

Grundbuch von
  Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Kitzingen von Kitzingen lfd.Nr. Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt 1 Kitzingen 5798/2 Bauplatz Bei der Armin-Knab-Straße 0,1288 14369 2 Kitzingen 5798/4 Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche Nähe Armin-Knab-Straße 0,1183 14369 3 Kitzingen 5798/5 Weg An der Armin-Knab-Straße 0,0149 14369 4 Kitzingen 5798/10 Nebengebäude, Hofraum An der Armin-Knab-Straße 0,0030 14369 5 Kitzingen 5796 Landwirtschaftsfläche Nähe Armin-Knab-Straße 0,2398 14369 6 Kitzingen 5798/24 Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Nähe Armin-Knab-Straße 0,1012 14369 7 Kitzingen 5798/12 Verkehrsfläche Nähe Armin-Knab-Straße 0,0034 18926 8 Sickershausen 1232 Landwirtschaftsfläche Weidig 0,1204 14369    
Blatt
14369
Flurstück
5798/2
Gemarkung
Kitzingen

Quellen Beschreibung

 

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Dieses nahezu rechteckige 1288 m² große Grundstück ist derzeit eine unkultivierte, seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftete Fläche, die entsprechend verbuscht und mit Bäumen bewachsen ist, wodurch artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen sind. Die Erreichbarkeit ist über grundbuchlich gesicherte Dienstbarkeiten auf Fremdgrundstücken gewährleistet.

Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen.

Schmutzwasser
Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar.

Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen.

Oberflächenwasser
Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss.

Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen.
Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.

 

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
1 183 m²große Grundstück teilt sich in Grünland, Gehölz sowie Wegflächen auf und ist über gesicherte Geh-, Fahrt- und Leitungsrechte auf Fremdgrundstücken erreichbar. Da die Fläche seit etwa 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht ist, sind bei einer Entwicklung mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben zu prüfen.

Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen.

Schmutzwasser
Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar.

Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen.

Oberflächenwasser
Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss.

Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen.
Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.

 

Lfd. Nr. 3

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Dieses 149m²große Grundstück wird aktuell als Weg genutzt und ist über die Armin-Knab-Straße sowohl begeh- als auch befahrbar.

Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen.

Schmutzwasser
Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar.

Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen.

Oberflächenwasser
Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss.

Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen.

Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.

 

Lfd. Nr. 4

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Dieses 30 m² große Grundstück ist als Wohnbaufläche ausgewiesen und derzeit mit einer leerstehenden Einzelgarage bebaut.
Die Einzelgarage ist nicht vermietet.

Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen.

Schmutzwasser
Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar.

Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen.

Oberflächenwasser
Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss.

Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen.
Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.

 

Lfd. Nr. 5

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Dieses mit einem Kanalrecht belastete Grundstück umfasst eine Fläche von 2.398 m² und wird derzeit als Grünland genutzt, wobei es aufgrund fehlender Bewirtschaftung seit zwei Jahrzehnten verbuscht und baumbestanden ist. Die Erreichbarkeit erfolgt über einen teilweise ausgebauten öffentlichen Stichweg, jedoch ist eine Bebauung an eine gesicherte Erschließung gebunden.

Artenschutzrechtliche Vorgaben sind zu berücksichtigen.

Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen.

Schmutzwasser
Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar.

Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen.

Oberflächenwasser
Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss.

Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen.
Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.

Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.

 

Lfd. Nr. 6

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das 1 012m²große Grundstück wird als Grünland geführt, ist jedoch seit rund 20 Jahren unbewirtschaftet und entsprechend verbuscht, was mögliche artenschutzrechtliche Vorgaben nach sich zieht. Eine besondere Herausforderung stellt die fehlende Erreichbarkeit dar, da der Zugang nur über Fremdgrundstücke möglich ist und hierfür bislang keine grundbuchlich gesicherten Dienstbarkeiten vorliegen.

Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen.

Schmutzwasser
Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar.

Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen.

Oberflächenwasser
Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter(evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss.

Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen.
Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.

 

Lfd. Nr. 7

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Dieses 34 m² große Grundstück wird als Weg genutzt und ist aktuell nur über Fremdgrundstücke erreichbar.

Die  Flurstücke  liegen  im  Geltungsbereich  des  qualifizierten  Bebauungsplanes  Nr.18  „Armin-Knab- Straße“, 1.Änderung und sind nicht erschlossen.

Schmutzwasser
Aufgrund der Höhenverhältnisse wäre für den Anschluss an den Kanal der Armin-Knab-Straße eine Pumpanlage  erforderlich,  die  Investitions- und  Unterhaltskosten  verursacht.  Alternativ  wäre  die  Ableitung in den östlich vorbeifließenden Stauraumkanal denkbar.

Der Stauraumkanal dient dem Rückhalt von Schmutzwasser nach Starkregen. Ein Anschluss eines neuen  Entwässerungssystems  in  den  Stauraum  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Stadt  Kitzingen  möglich  und  wegen  der  fast  bodenebenen  Lage  des  Stauraums  nur  aufwändig  umzusetzen. Möglicherweise  wäre eine  Pumpenlösung  machbar.  Die  Stadt  könnte  von  einem  Investor  eine  genaue Vorplanung mit Sicherungsbürgschaft bis zur Umsetzung der Planung verlangen.

Oberflächenwasser
Nach  Auskunft  des  städtischen  Tiefbauamtes  müssen  neue  Baugebiete  im  Trennsystem  entsorgt  werden.  Das erfordert die Versickerung auf dem Baugelände oder die Ableitung in einen Vorfluter (evtl in den Sickerbach). Der Stauraumkanal blockiert aber den Weg zum Sickerbach so dass auch  hier eine aufwändige Versickerungslösung entwickelt werden muss.

Darüber hinaus ist für Strom, Trinkwasser, Straßenbeleuchtung zu sorgen.
Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.

 

   

 

Lfd. Nr. 8

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Dieses 1 204 m² große Grundstück wird als Grünland genutzt und ist über einen südlich verlaufenden Weg erreichbar

Das Flst. 1232 (Gemarkung Sickershausen) liegt außerhalb eines Bebauungsplanes und im  unbeplanten Außenbereich. Nach §35 BauGB hier ist keine Bebauung zulässig.
Im Übrigen wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.

 

   

 

 

Flurstücke
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Flurstück 1

Grundbuch:Grundbuch von Xxxxxxxxxx
Blatt:xxxx
Flur:xxx
Flurstück:xx/x
Gemarkung:xxxxxxx
Wirtschaftsart:Xxxxxxxxxxx

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Mängel
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Mangel 1

Mittel

Guter Versuch, aber das ist ein Premium-Feature.

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Belastung 1

Abteilung 2

Grundschuld zugunsten der Sparkasse "Guter Versuch, aber das ist ein Premium-Feature".

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Bodenrichtwert:xxxx €/m²
Berechnung:Bodenrichtwert XXXX
Stichtag:xx.xx.xxxx

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Restnutzungsdauer
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Gasheizung, Baujahr 2015
Wohnräume
4 Zimmer, Küche, Bad

Zustand Außen

Guter Versuch, aber das ist ein Premium-Feature. Das Gebäude befindet sich in einem guten Zustand. Die Fassade wurde vor kurzem renoviert und zeigt keine größeren Mängel. Das Dach ist intakt und wurde 2018 erneuert.

Zustand Innen

Guter Versuch, aber das ist ein Premium-Feature. Die Innenräume sind gepflegt und modernisiert. Böden in gutem Zustand, Elektrik entspricht aktuellen Standards. Küche und Badezimmer wurden vor 5 Jahren erneuert.

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Bau & Instandhaltung
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Baubeschreibung

Guter Versuch, aber das ist ein Premium-Feature. Massivbauweise aus dem Jahr 1985. Ziegeldach mit Betondachsteinen. Keller vorhanden und trocken. Fundament in gutem Zustand ohne erkennbare Setzungsrisse.

Instandhaltung

Guter Versuch, aber das ist ein Premium-Feature. Regelmäßige Wartung und Pflege erkennbar. Heizungsanlage wurde 2020 gewartet. Fassade in gutem Zustand, letzte Renovierung 2019. Dachrinnen und Fallrohre intakt.

Modernisierung/Sanierung

Guter Versuch, aber das ist ein Premium-Feature. Energetische Sanierung 2018 durchgeführt. Neue Fenster mit Dreifachverglasung installiert. Dämmung der Außenwände nach EnEV-Standard erneuert.

Baulasten

Guter Versuch, aber das ist ein Premium-Feature. Keine bekannten Baulasten eingetragen. Grundbuch zeigt keine Belastungen bezüglich Baubeschränkungen oder Durchfahrtsrechte.

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Gerichtsinformationen

Amtsgericht
Würzburg
Versteigerungsort
Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, EG Saal B 001
Versteigerungstermin
Montag, 14. Sept. 2026, 09:00
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Erwerbsgebühren

(Berechnet auf Basis des Verkehrswerts als Zuschlagswert)

Grundbucheintrag
1.015 €
Grunderwerbsteuer
17.921,75 € (3,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage)
1.615,04 €

(verzinster Betrag: 460.845 €)

Zuschlagsgebühr
1.089 €
Gesamt Nebenkosten
21.640,79 €

Alle Angaben und Berechnungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.

Detaillierte Kostenaufstellung & Rechner

Dateien

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Alle gemachten Angaben ohne Gewähr. ZvgScout übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dargestellten Informationen.

Sicherheitshinweis

Hinweis
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

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4 Zimmer, Küche, Bad

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Modernisierung/Sanierung

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