Sonstiges, siehe Beschreibung
Neundorf 44, 96268 Mitwitz, Neundorf
46.100 €
Bei diesem Objekt handelt es sich um eine ehemalige Versteigerung.
Neundorf 44, 96268 Mitwitz, Neundorf
Das Gebäude befindet sich in einem guten Zustand. Die Fassade wurde vor kurzem renoviert und zeigt keine größeren Mängel. Das Dach ist intakt und wurde 2018 erneuert.
Die Innenräume sind gepflegt und modernisiert. Böden in gutem Zustand, Elektrik entspricht aktuellen Standards. Küche und Badezimmer wurden vor 5 Jahren erneuert.
Premium-Feature
Premium freischaltenMassivbauweise aus dem Jahr 1985. Ziegeldach mit Betondachsteinen. Keller vorhanden und trocken. Fundament in gutem Zustand ohne erkennbare Setzungsrisse.
Regelmäßige Wartung und Pflege erkennbar. Heizungsanlage wurde 2020 gewartet. Fassade in gutem Zustand, letzte Renovierung 2019. Dachrinnen und Fallrohre intakt.
Energetische Sanierung 2018 durchgeführt. Neue Fenster mit Dreifachverglasung installiert. Dämmung der Außenwände nach EnEV-Standard erneuert.
Keine bekannten Baulasten eingetragen. Grundbuch zeigt keine Belastungen bezüglich Baubeschränkungen oder Durchfahrtsrechte.
Premium-Feature
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Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Grundstück bebaut mit
A) Gaststättengebäude: Zweigeschossiges, in Mischbauweise (Massiv-/Holzfachwerkkonstruktion) errichtetes, teilweise unterkellertes Gaststättengebäude mit Satteldach. Einzeldenkmal, Baujahr um 1900. Rückbaubedürftiger, desolater Zustand.
B) Saalgebäude: Eingeschossiges, in Mischbauweise (Massiv-/Holzfachwerkkonstruktion) errichtetes, nicht unterkellertes Saalgebäude (Tanzsaal). Nutzfläche EG ca. 170,91 m²; Einzeldenkmal, Baujahr um 1900.
C) Fertiggaragen: Stahlbeton-Massivbauweise (3 Stellplätze). Rückbaubedürftiger, desolater Zustand.
Lage im Gebiet eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetze (Bezeichnung "Neundorf- Schwärzdorf"). Gaststättengebäude zum Teil auf Flurnummer 72 überbaut. Abriss des Gaststättengebäudes und der Fertiggaragen von Landratsamt genehmigt. Erheblicher Gebäude-Instandhaltungsrückstau teilweise rückbaubedürftiger Zustand. Gaststättengebäude und Saalgebäude (Tanzsaal) als bauliches Einzeldenkmal eingestuft.
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Unerschlossenes Grundstück überwiegend unbebaut bestehend aus zwei Teilflächen (Fließgewässer Föritz durchschneidet Grundstück). Keine direkte Lage an öffentlicher Verkehrsfläche, keine Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsleitungen, lediglich an landwirtschaftlicher Wirtschaftsweg östlich angrenzend. Teilbereich des Grundstücks als Überschwemmungsgebiet, FFH-Gebiet, Naturschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet. Grundstück liegt im Gebiet eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz (Bezeichnung "Neundorf-Schwärzdorf"). Überbau von Flst. 19.
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