Einfamilienhaus
Wetzling 7, 84416 Taufkirchen/Vils
250.000 €
Bei diesem Objekt handelt es sich um eine ehemalige Versteigerung.
Wetzling 7, 84416 Taufkirchen/Vils
Das Gebäude befindet sich in einem guten Zustand. Die Fassade wurde vor kurzem renoviert und zeigt keine größeren Mängel. Das Dach ist intakt und wurde 2018 erneuert.
Die Innenräume sind gepflegt und modernisiert. Böden in gutem Zustand, Elektrik entspricht aktuellen Standards. Küche und Badezimmer wurden vor 5 Jahren erneuert.
Premium-Feature
Premium freischaltenMassivbauweise aus dem Jahr 1985. Ziegeldach mit Betondachsteinen. Keller vorhanden und trocken. Fundament in gutem Zustand ohne erkennbare Setzungsrisse.
Regelmäßige Wartung und Pflege erkennbar. Heizungsanlage wurde 2020 gewartet. Fassade in gutem Zustand, letzte Renovierung 2019. Dachrinnen und Fallrohre intakt.
Energetische Sanierung 2018 durchgeführt. Neue Fenster mit Dreifachverglasung installiert. Dämmung der Außenwände nach EnEV-Standard erneuert.
Keine bekannten Baulasten eingetragen. Grundbuch zeigt keine Belastungen bezüglich Baubeschränkungen oder Durchfahrtsrechte.
Premium-Feature
Premium freischaltenAuszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für des mit einem freistehenden Einfamilienhaus mit Doppelgarage bebauten Grundstücks in Wetzling 7, 84416 Taufkirchen/Vils
Wertermittlungsstichtag: 27. März 2024
Verkehrswert: 250.000,00€
Grundstücksbeschreibung
Grundstück Das zu beurteilende Grundstück - Flurstück Nr. 621 /2 der Gemarkung Taufkirchen/Vils - liegt in der kleinen Ortschaft Wetzling, die zum Gemeindebereich Taufkirchen/Vils zählt und aus wenigen Häusern und ehemaligen Hofstellen mit Austragshäusern besteht. Bei der Kreisstraße ED26 handelt es sich im Bewertungsbereich um eine durchschnittlich frequentierte Straße, die zum Bewertungsstichtag vollständig ausgebaut und mit Schwarzdecke befestigt ist. Das Grundstück, Flurstück Nr. 621 /2 der Gemarkung Taufkirchen/Vils wird an der Nordseite durch eine öffentlich gewidmete Zufahrtsstraße, Flurstück Nr. 471/1 und 513/1 der Gemarkung Taufkirchen/Vils erschlossen, die von der Kreisstraße ED26 Richtung Nordwesten abzweigt. Die Oberfläche des Grundstücks, Flurstück Nr. 621 /2 der Gemarkung Taufkirchen/Vils fällt leicht von Nordwest- in Südost-Richtung ab, ist jedoch im Bebauungsbereich annähernd eben. Die Grundstücksgrenzen der Bewertungsfläche, Flurstück Nr. 621/2 der Gemarkung Taufkirchen/Vils werden im Westen durch ein mit einem freistehenden Einfamilienhaus mit Doppelgarage bebautes Grundstück, im Norden durch die öffentlich gewidmete Zufahrtsstraße, im Westen durch eine kleine unbebaute Grundstücksfläche (Straßenbegleitgrün) und im Süden durch die Kreisstraße ED26 gebildet.
Rechtliche und tatsächliche Nutzung Das Grundstück, Flurstück Nr. 621 /2, ist an die vorhandenen Erschließungsanlagen (Straße, Wasser, Abwasser und Strom) angeschlossen. Das Einfamilienhaus wurde entsprechend des überreichten Verkaufsexposes aus dem Jahr 2013 im Jahr 1956 in Massivbauweise errichtet. Das Einfamilienhaus überbaut das Grundstück, Flurstück Nr. 621/2 der Gemarkung Taufkirchen/Vils mit einer Fläche von rd. 66 Quadratmeter. Knapp 26% des Einfamilienhauses sind unterkellert, dies entspricht einer Fläche von rd. 17 Quadratmeter im südöstlichen Gebäudebereich.
Gebäudebeschreibung
Freistehendes Einfamilienhaus
Baujahr 1956 - lt. Angabe im Verkaufsexpose aus 2013
Umbaujahr/Maßnahmen vorhanden (siehe Gutachten)
Wohnfläche rd. 80 m² Erd- und Dachgeschoss
Grundriss / Raumaufteilung Ungünstige Raumaufteilung mit unwirtschaftlicher Gebäudekonzeption (Küche im Dachgeschoss, fehlende Sanitärflächen im Dachgeschoss ).
Dach Satteldach in Holzbalkenkonstruktion mit Flachdachpfannendeckung
Fassade verputzt und gestrichen
Außenwände massiv - Außenwände mit einer Stärke von rd. 0,24 cm (lt. Planunterlagen)
Innenwände massiv (Ziegel) - lt. Planunterlagen, Aufgrund der nicht ermöglichten Innenbesichtigung wird im Rahmen der Bewertung angenommen, dass die Innenwände verputzt und gestrichen bzw. tapeziert und gestrichen sind.
Decken über Teilunterkellerung: Massivdecke - wird aufgrund der Bauzeit und der nicht ermöglichten Besichtigung angenommen
Eingangstüre Holztüre mit Sprossenteilung im oberen Bereich und Glaseinschub in Holzrahmen
Zugangstüre zur Teilunterkellerung Holztüre in Holzrahmen wird im Rahmen der Bewertung aufgrund der nicht ermöglichten Besichtigung unterstellt
Fenster Erd- und Dachgeschoss: Kunststofffenster bzw. Kunststofffenstertüren mit Isolierverglasung - Erneuerungsjahr nicht bekannt ohne Rollläden Dachflächenfenster in Kunststoffrahmen mit Isolierverglasung - werden im Rahmen der Bewertung angenommen
Treppen
Bodenbeläge
Heizung Gas-Zentralheizung nach Angabe in der vorliegenden Email vom 07.04.2015 in 2015 erneuert. Im Rahmen der Bewertung wird eine Wärmeabgabe über Radiatoren und zum Teil Fußbodenheizung angenommen. Eine zusätzliche Wärmeabgabe wird über einen Kaminofen im Wohn-/Essbereich des Dachgeschosses entsprechend der Angabe im Verkaufsexpose aus 2013 unterstellt.
Warmwasserversorgung Warmwasserversorgung über Gas- Zentralheizung - nach schriftlicher Auskunft des zuständigen Bezirkskaminkehrermeisters, Solaranlage zur Heizungsunterstützung und Unterstützung der Warmwasseraufbereitung
Sanitärausstattung Erdgeschoss: Bad mit Toilette, Dusche und Doppel- Waschtisch wird entsprechend der Planunterlagen aufgrund der nicht ermöglichten Innenbesichtigung unterstellt;
Elektroausstattung Installation unter Putz mit geringer Anzahl an Lichtauslässen und Steckdosen je Raum wird im Rahmen der Bewertung aufgrund der nicht ermöglichten Innenbesichtigung unterstellt;
Besonderheiten Eingangsüberdachung in Holzbauweise mit Ziegeldeckung auf der Gebäude- Ostseite
Bauschäden und Instandhaltungsrückstand
Doppelgarage
Mit einem Abstand von knapp sechs Metern östlich des Einfamilienhauses und einem mittleren Abstand von rd. einem Meter zur nördlichen Grundstücksgrenze wurde vermutlich im Jahr 2015 eine Doppelgarage als Fertiggarage aufgestellt. Diese ist mit einer Flachdachkonstruktion mit Metalldeckung bedeckt. Die Doppelgarage ist durch ein vermutlich manuell bedienbares Sektionaltor verschließbar. Im südlichen Bereich der Westseite der Doppelgarage ist eine Tür in Kunststoffausführung vorhanden. Die Zufahrt zur Doppelgarage ist zum Bewertungsstichtag unbefestigt. Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze ist im Bereich der Doppelgarage eine Entwässerungsrinne im Naturboden verlegt.
Außenanlagen
Unmittelbar an die nordwestliche Gebäudeecke der Doppelgarage schließt ein Kunststoffcontainer an, der auf einem Betonsockel errichtet ist. Die Zufahrt zur Doppelgarage ist zum Bewertungsstichtag unbefestigt. Entlang der nördlichen Grundstücksgrenze ist im Bereich der Doppelgarage eine Entwässerungsrinne im Naturboden verlegt. Die unbefestigten Grundstücksbereiche befinden sich hauptsächlich im östlichen Grundstücksbereich zwischen Einfamilienhaus und Doppelgarage. Der Zugangsbereich zum Haus ist mit einer Betonsteinpflasterung befestigt. Südlich davon ist eine Holzplattform - augenscheinlich ohne Untergrundbefestigung - errichtet. Der übrige Gartenbereich ist im Wesentlichen als Grünfläche angelegt und wird zum Bewertungsstichtag als Lagerfläche genutzt. Eine gärtnerische Gestaltung ist nicht vorhanden. Die Grundstücksgrenzen sind zum Bewertungsstichtag mit emem Doppelstabmattenzaun - ohne Fundament - sowie einer Gartentüre an der Grundstücksnordseite eingefriedet. Im westlichen Grundstücksbereich ist sowohl entlang der südlichen als auch der nördlichen Grunstücksgrenze eine Thujenpflanzung vorhanden. Entsprechend der Außenbesichtigung vermittelt sowohl die Bebauung als auch der Gartenbereich einen vernachlässigten Eindruck.
Als Eigentümer können Sie uns zusätzliche Informationen zu Ihrer Immobilie zur Verfügung stellen, die potentiellen Interessenten helfen könnten. Dies kann sich positiv auf das Versteigerungsergebnis auswirken.
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Supermarkt
Schulweg 8, 12345 Musterstadt
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ÖPNV
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