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2 K 52-22#1

land-/ forstwirtschtl. Flächen

Keckberg und bei Maiszagl, 85457 Maiszagl

249.385 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
2 K 52-22#1
Adresse:
Keckberg und bei Maiszagl, 85457 Maiszagl
Verkehrswert:
249.385 €

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
535
Grunderwerbsteuer:
8.728,48 € (3,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
786,58 € (verzinster Betrag: 224.446,5 €)
Zuschlagsgebühr:
1.158,5
Gesamt:
11.208,56
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Landshut
Versteigerungsort:
Maximilianstraße 22, 84028 Landshut
Versteigerungstermin:
Dienstag, 1. Apr. 2025, 11:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

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Sicherheitsinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67 -70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen, Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für die Grünland- und Waldfläche in Keckberg und bei Maiszagl, 85457 Maiszagl

  • Grundbuch: Wörth
  • Blatt: 1577
  • Lfd. Nr.: 2
  • Gemarkung: Wörth
  • Flurstück-Nr.: 2065; 2065/1; 2065/2
  • Grünland und Waldfläche zu Flurstück 2065: 21.448m²; Flurstück 2065/1: 1784m²; Flurstück 2065/2: 2.714m²

 

Wertermittlungsstichtag: 03.02.2023

Verkehrswert: 249.385,00 €

 

Hinweise:

  • Zum selben Termin werden weitere Grundstücke versteigert (siehe Aktenzeichen 2 K 52/22, 2 K 52/22#2- 2 K 52/22#8), sowie die Terminsbestimmung
  • Diese Grundstücke bilden mit dem Grundstück des Aktenzeichens 2 K 52/22#8 eine wirtschaftliche Einheit

 

Grundstücksbeschreibung

 

Naturraum Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten

Agrargebiet 4, Tertiär-Hügelland (Süd)

Liegenschaftskataster Die vorherrschende Sodenart der landwirtschaftlich genutzten Fläche ist Lehm (L) und z.T. Moorboden (Mo) . Die Bonitäten liegen zwischen 37 und 63 SP. Der Mittelwert aller Flächen beträgt 37 BP, was bei Grünland einer leicht unterdurchschnittlichen natürlichen Ertragsfähigkeit entspricht.

Nutzungsmöglichkeit Laut Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen vom 02.02.2023 sind für die zu bewertenden Flächen in absehbarer Zeit keine höherwertigeren planerischen Nutzungsmöglichkeiten als die vorhandenen zu erwarten.

Landschafts-, Naturschutz, Biotope

  • Landschaftsschutzgebiet "Sempt-Schwillachtal": Ja, alle Flurstücke
  • Naturschutzgebiet: Nein
  • FFH-Gebiet: Nein
  • Ökoflächenkataster: Nein

Rote und gelbe Gebiete gemäß Düngeverordnung Die zu bewertenden Grundstücke liegen nicht in den "roten" und "gelben Gebieten".

Denkmalschutz Gemäß Bayerischem Denkmal-Atlas" liegen auf den Flurstücken Nr. 2291 und Nr. 2065 (Wald) zT Bereiche von Bodendenkmälern vor.

Vorkaufsrecht gem. § 66 BNatSchG Auf diesen Flächen besteht It. Auskunft des Landratsamts Erding - Untere Naturschutzbehörde ein Vorkaufsrecht gem. § 66 BNatSchG durch die öffentliche Hand, das bei einem Eigentumswechsel (Benachrichtigung der Behörde durch den Notar) ggf. ausgeübt wird . Das Vorkaufsrecht erstreckt sich nur auf die schützenswerten Teilflächen (Randstreifen entlang der Gewässer).

Erschließung, beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand Die restlichen landwirtschaftlichen Flurstücke sind im beitrags- und abgabenrechtlichen Sinn nicht erschlossen. Erschließungskosten nach BauGB33 und Herstellungsbeiträge nach KAG wurden nicht erhoben . Siehe auch § 5 Abs. 2 ImmoWertV.

Nutzung, Ausformung, Topografie, Zuwegung

  • Flurstück Nr. 2065: Wald mit Bestand , unregelmäßige Ausformung, geneigt, entlang der Gemeindestraße von Wörth nach Unterschwillach, Weg- Grundstück Nr. 2067/7 durchschneidet das Grundstück im südwestlichen Teil und bildet mit Nr. 2065 eine Wirtschaftseinheit
  • Flurstück Nr. 2065/1: Grünland, z.T. Randbereich der Schwillach , l .T. Uferbegleitgehölz, längliche unregelmäßige Ausformung , eben , entlang der Straße
  • Flurstück Nr. 2065/2: Wald , Gehölz, längliche unregelmäßige Ausformung, geneigt, Böschung entlang der Straße.

 

Flurstück Nr. 2065

 

Größe 21.448 m²

Lage Keckberg, südöstlich von Maiszagl, entlang der Straße von Wörth nach Unterschwillach

Art der Nutzung Wald mit Bestand60 (Fichte, Eiche, Esche, Aspe, Birke u.a.), Wald-(Weg-)Grundstück Nr. 2067/7 durchschneidet das Grundstück im südwestlichen Teil

Bonität keine

Ausformung unregelmäßig

Oberfläche geneigt

Zuwegung vorhanden

Erschließung keine im beitrags- und abgabenrechtlichen Sinn

Immissionen keine wertmindernden

Rechte, Belastungen Grundbuch, Abt. II: siehe Kapitel 3.1. Starkstromleitungsrecht, bleibt unberücksichtigt

Planerische Darstellung: planerischer Außenbereich (§ 35 BauGB), Fläche für die Forstwirtschaft, Fläche mit bes. ökolog. Funktion: Schwerpunkt flächige Entwicklung

Entwicklungs und Grundstückszustand/ Qualität: Fläche für die Forstwirtschaft gemäß § 3 Abs. 1 ImmoWertV, Wald

 

Flurstück Nr. 2065/1

 

Größe 1.784 m²

Lage südlich von Maiszagl, entlang der Straße von Wörth nach Unterschwillach

Art der Nutzung Grünland , z.T. Randbereich der Schwillach mit Uferbegleitgehölz

Bonität 43 BP

Ausformung längliche unregelmäßige Ausformung

Oberfläche eben , gewellt

Zuwegung vorhanden

Erschließung keine im beitrags- und abgabenrechtlichen Sinn

Immissionen keine wertmindernden

Rechte, Belastungen Grundbuch , Abt. II: siehe Kapitel 3.1. Starkstromleitungsrecht, bleibt unberücksichtigt

Sonstiges z.T. Vorkaufsrecht entlang der Schwillach gem § 66 BNatSchG

Planerische Darstellung planerischer Außenbereich (§ 35 BauGB), Fläche für die Landwirtschaft, zT einzelne Gehölze, Fläche mit bes. ökolog. Funktion: Entwicklung des Talraums von Sempt und Schwillach, vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet und Biotop westlich außerhalb und beides evtl. im westlichen Randbereich von Flurst. Nr. 2065/1

Entwicklungs und Grundstückszustand/ Qualität Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 3 Abs. 1 ImmoWertV, Grünland, Gehölz

 

Werteinstufung Die leicht unterdurchschnittliche Bonität wird mit einem Abschlag von -2,5 % einberechnet. Die längliche, unregelmäßige (ungünstige) Form iVm. der geringen Größe und dem Gehölzbewuchs werden mit Abschlägen vom Basiswert für Grünland berücksichtigt, da das Flurstück insgesamt eigenständig wirtschaftlich nur sehr eingeschränkt nutzbar ist. Das Vorkaufsrecht besteht im nördlichen Bereich entlang des Schwillach-Ufers.

 

Flurstück Nr. 2065/2

 

Größe 2.714 m²

Lage südlich von Maiszagl, entlang der Straße von Wörth nach Unterschwillach

Art der Nutzung Wald mit Bestand S1 (Auwald mit Eiche, Esche, Roterle) , Gehölz

Bonität keine

Ausformung längliche, unregelmäßige Ausformung

Oberfläche geneigt, Böschung entlang der Straße

Zuwegung vorhanden

Erschließung keine im beitrags- und abgabenrechtlichen Sinn

Immissionen keine wertmindernden

Rechte, Belastungen Grundbuch, Abt II: siehe Kapitel 3.1. Starkstromleitungsrecht, bleibt unberücksichtigt

Planerische Darstellung planerischer Außenbereich (§ 35 BauGB), Fläche für die Forstwirtschaft, Fläche mit bes. ökolog. Funktion: Entwicklung des Talraums von Sempt und Schwillach

Entwicklungs und Grundstückszustand/ Qualität: Fläche für die Forstwirtschaft gemäß § 3 Abs. 1. ImmoWertV, Gehölz, Auwald

 

 

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.