land-/ forstwirtschtl. Flächen
Keckberg und bei Maiszagl, 85457 Maiszagl
Allgemeine Informationen
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Gerichts Informationen
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitsinweis
Auszug aus dem
Gutachten
des Sachverständigen über den Verkehrswert für die Grünland- und Waldfläche in Keckberg und bei Maiszagl, 85457 Maiszagl
- Grundbuch: Wörth
- Blatt: 1577
- Lfd. Nr.: 2
- Gemarkung: Wörth
- Flurstück-Nr.: 2065; 2065/1; 2065/2
- Grünland und Waldfläche zu Flurstück 2065: 21.448m²; Flurstück 2065/1: 1784m²; Flurstück 2065/2: 2.714m²
Wertermittlungsstichtag: 03.02.2023
Verkehrswert: 249.385,00 €
Hinweise:
- Zum selben Termin werden weitere Grundstücke versteigert (siehe Aktenzeichen 2 K 52/22, 2 K 52/22#2- 2 K 52/22#8), sowie die Terminsbestimmung
- Diese Grundstücke bilden mit dem Grundstück des Aktenzeichens 2 K 52/22#8 eine wirtschaftliche Einheit
Grundstücksbeschreibung
Naturraum Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten
Agrargebiet 4, Tertiär-Hügelland (Süd)
Liegenschaftskataster Die vorherrschende Sodenart der landwirtschaftlich genutzten Fläche ist Lehm (L) und z.T. Moorboden (Mo) . Die Bonitäten liegen zwischen 37 und 63 SP. Der Mittelwert aller Flächen beträgt 37 BP, was bei Grünland einer leicht unterdurchschnittlichen natürlichen Ertragsfähigkeit entspricht.
Nutzungsmöglichkeit Laut Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen vom 02.02.2023 sind für die zu bewertenden Flächen in absehbarer Zeit keine höherwertigeren planerischen Nutzungsmöglichkeiten als die vorhandenen zu erwarten.
Landschafts-, Naturschutz, Biotope
- Landschaftsschutzgebiet "Sempt-Schwillachtal": Ja, alle Flurstücke
- Naturschutzgebiet: Nein
- FFH-Gebiet: Nein
- Ökoflächenkataster: Nein
Rote und gelbe Gebiete gemäß Düngeverordnung Die zu bewertenden Grundstücke liegen nicht in den "roten" und "gelben Gebieten".
Denkmalschutz Gemäß Bayerischem Denkmal-Atlas" liegen auf den Flurstücken Nr. 2291 und Nr. 2065 (Wald) zT Bereiche von Bodendenkmälern vor.
Vorkaufsrecht gem. § 66 BNatSchG Auf diesen Flächen besteht It. Auskunft des Landratsamts Erding - Untere Naturschutzbehörde ein Vorkaufsrecht gem. § 66 BNatSchG durch die öffentliche Hand, das bei einem Eigentumswechsel (Benachrichtigung der Behörde durch den Notar) ggf. ausgeübt wird . Das Vorkaufsrecht erstreckt sich nur auf die schützenswerten Teilflächen (Randstreifen entlang der Gewässer).
Erschließung, beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand Die restlichen landwirtschaftlichen Flurstücke sind im beitrags- und abgabenrechtlichen Sinn nicht erschlossen. Erschließungskosten nach BauGB33 und Herstellungsbeiträge nach KAG wurden nicht erhoben . Siehe auch § 5 Abs. 2 ImmoWertV.
Nutzung, Ausformung, Topografie, Zuwegung
- Flurstück Nr. 2065: Wald mit Bestand , unregelmäßige Ausformung, geneigt, entlang der Gemeindestraße von Wörth nach Unterschwillach, Weg- Grundstück Nr. 2067/7 durchschneidet das Grundstück im südwestlichen Teil und bildet mit Nr. 2065 eine Wirtschaftseinheit
- Flurstück Nr. 2065/1: Grünland, z.T. Randbereich der Schwillach , l .T. Uferbegleitgehölz, längliche unregelmäßige Ausformung , eben , entlang der Straße
- Flurstück Nr. 2065/2: Wald , Gehölz, längliche unregelmäßige Ausformung, geneigt, Böschung entlang der Straße.
Flurstück Nr. 2065
Größe 21.448 m²
Lage Keckberg, südöstlich von Maiszagl, entlang der Straße von Wörth nach Unterschwillach
Art der Nutzung Wald mit Bestand60 (Fichte, Eiche, Esche, Aspe, Birke u.a.), Wald-(Weg-)Grundstück Nr. 2067/7 durchschneidet das Grundstück im südwestlichen Teil
Bonität keine
Ausformung unregelmäßig
Oberfläche geneigt
Zuwegung vorhanden
Erschließung keine im beitrags- und abgabenrechtlichen Sinn
Immissionen keine wertmindernden
Rechte, Belastungen Grundbuch, Abt. II: siehe Kapitel 3.1. Starkstromleitungsrecht, bleibt unberücksichtigt
Planerische Darstellung: planerischer Außenbereich (§ 35 BauGB), Fläche für die Forstwirtschaft, Fläche mit bes. ökolog. Funktion: Schwerpunkt flächige Entwicklung
Entwicklungs und Grundstückszustand/ Qualität: Fläche für die Forstwirtschaft gemäß § 3 Abs. 1 ImmoWertV, Wald
Flurstück Nr. 2065/1
Größe 1.784 m²
Lage südlich von Maiszagl, entlang der Straße von Wörth nach Unterschwillach
Art der Nutzung Grünland , z.T. Randbereich der Schwillach mit Uferbegleitgehölz
Bonität 43 BP
Ausformung längliche unregelmäßige Ausformung
Oberfläche eben , gewellt
Zuwegung vorhanden
Erschließung keine im beitrags- und abgabenrechtlichen Sinn
Immissionen keine wertmindernden
Rechte, Belastungen Grundbuch , Abt. II: siehe Kapitel 3.1. Starkstromleitungsrecht, bleibt unberücksichtigt
Sonstiges z.T. Vorkaufsrecht entlang der Schwillach gem § 66 BNatSchG
Planerische Darstellung planerischer Außenbereich (§ 35 BauGB), Fläche für die Landwirtschaft, zT einzelne Gehölze, Fläche mit bes. ökolog. Funktion: Entwicklung des Talraums von Sempt und Schwillach, vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet und Biotop westlich außerhalb und beides evtl. im westlichen Randbereich von Flurst. Nr. 2065/1
Entwicklungs und Grundstückszustand/ Qualität Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 3 Abs. 1 ImmoWertV, Grünland, Gehölz
Werteinstufung Die leicht unterdurchschnittliche Bonität wird mit einem Abschlag von -2,5 % einberechnet. Die längliche, unregelmäßige (ungünstige) Form iVm. der geringen Größe und dem Gehölzbewuchs werden mit Abschlägen vom Basiswert für Grünland berücksichtigt, da das Flurstück insgesamt eigenständig wirtschaftlich nur sehr eingeschränkt nutzbar ist. Das Vorkaufsrecht besteht im nördlichen Bereich entlang des Schwillach-Ufers.
Flurstück Nr. 2065/2
Größe 2.714 m²
Lage südlich von Maiszagl, entlang der Straße von Wörth nach Unterschwillach
Art der Nutzung Wald mit Bestand S1 (Auwald mit Eiche, Esche, Roterle) , Gehölz
Bonität keine
Ausformung längliche, unregelmäßige Ausformung
Oberfläche geneigt, Böschung entlang der Straße
Zuwegung vorhanden
Erschließung keine im beitrags- und abgabenrechtlichen Sinn
Immissionen keine wertmindernden
Rechte, Belastungen Grundbuch, Abt II: siehe Kapitel 3.1. Starkstromleitungsrecht, bleibt unberücksichtigt
Planerische Darstellung planerischer Außenbereich (§ 35 BauGB), Fläche für die Forstwirtschaft, Fläche mit bes. ökolog. Funktion: Entwicklung des Talraums von Sempt und Schwillach
Entwicklungs und Grundstückszustand/ Qualität: Fläche für die Forstwirtschaft gemäß § 3 Abs. 1. ImmoWertV, Gehölz, Auwald