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2 K 52-22#7

land-/ forstwirtschtl. Flächen

Nähe Maiszagl, 85457 Maiszagl

84 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
2 K 52-22#7
Adresse:
Nähe Maiszagl, 85457 Maiszagl
Verkehrswert:
84 €

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
15
Grunderwerbsteuer:
2,94 € (3,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
0,26 € (verzinster Betrag: 75,6 €)
Zuschlagsgebühr:
19
Gesamt:
37,2
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Landshut
Versteigerungsort:
Maximilianstraße 22, 84028 Landshut
Versteigerungstermin:
Dienstag, 1. Apr. 2025, 11:00

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

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Sicherheitsinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67 -70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen, Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über den Verkehrswert für die Waldfläche Nähe Maiszagl, 85457 Maiszagl

  • Grundbuch: Wörth
  • Blatt: 1577
  • Lfd. Nr.: 8
  • Gemarkung: Wörth
  • Flurstück-Nr.: 2067/6
  • Waldfläche zu 25m²

 

Wertermittlungsstichtag: 03.02.2023

Verkehrswert: 84,00€

 

Hinweis: Zum selben Termin werden weitere Grundstücke versteigert (siehe Aktenzeichen 2 K 52/22, 2 K 52/22#1- 2 K 52/22#8), sowie die Terminsbestimmung

 

Grundstücksbeschreibung

 

Naturraum Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten

Agrargebiet 4, Tertiär-Hügelland (Süd)

Liegenschaftskataster Die vorherrschende Sodenart der landwirtschaftlich genutzten Fläche ist Lehm (L) und z.T. Moorboden (Mo) . Die Bonitäten liegen zwischen 37 und 63 SP. Der Mittelwert aller Flächen beträgt 37 BP, was bei Grünland einer leicht unterdurchschnittlichen natürlichen Ertragsfähigkeit entspricht.

Nutzungsmöglichkeit Laut Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Hörlkofen vom 02.02.2023 sind für die zu bewertenden Flächen in absehbarer Zeit keine höherwertigeren planerischen Nutzungsmöglichkeiten als die vorhandenen zu erwarten.

Überschwemmungsgebiet bzw. wassersensibler Bereich Gemäß "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern" liegen die Grundstücke westlich der Ortsverbindungsstraße (Wohnhaus, Grünflächen-, Grünland- und Wasserflächen) im wassersensiblen Bereich. Die Flächen westlich der Schwill ach (Flurstück Nrn. 2291 , 2291/1) liegen im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet.

Landschafts-, Naturschutz, Biotope

  • Landschaftsschutzgebiet "Sempt-Schwillachtal": Ja, alle Flurstücke
  • Naturschutzgebiet: Nein
  • FFH-Gebiet: Nein
  • Ökoflächenkataster: Nein

Rote und gelbe Gebiete gemäß Düngeverordnung Die zu bewertenden Grundstücke liegen nicht in den "roten" und "gelben Gebieten".

Erschließung, beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand Die restlichen landwirtschaftlichen Flurstücke sind im beitrags- und abgabenrechtlichen Sinn nicht erschlossen. Erschließungskosten nach BauGB33 und Herstellungsbeiträge nach KAG wurden nicht erhoben . Siehe auch § 5 Abs. 2 ImmoWertV.

Nutzung, Ausformung, Topografie, Zuwegung Straßenböschung, sehr kleine schmale Fläche, halbrunde Form , geneigt, entlang der Straße.

 

Lage bei Maiszagl, entlang der Straße von Wörth nach Unterschwillach

Art der Nutzung Grünland , Straßenböschung

Bonität 48 BP

Ausformung sehr kleine schmale Fläche, halbrunde Form

Oberfläche geneigt

Zuwegung vorhanden

Erschließung keine im beitrags- und abgabenrechtlichen Sinn

Immissionen keine wertmindernden

Rechte, Belastungen Grundbuch, Abt. II: keine

Planerische Darstellung planerischer Außenbereich (§ 35 BauGB), Fläche für die Landwirtschaft, Fläche mit bes. ökolog. Funktion: Entwicklung des Talraums von Sempt und Schwillach

Entwicklungs und Grundstückszustand/ Qualität: Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 3 Abs. 1 ImmoWertV, Grünland/Gehölz

 

Werteinstufung

 

Die Werteinstufung erfolgt ausgehend vom Basiswert für Grünland zu 16,70 €/m². Aufgrund der geringen Größe und der Lage (Straßenböschung) ist die Fläche nicht eigenständig wirtschaftlich nutzbar (Wertansatz 20 %).

 

 

 

 

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.