bayern 3 K 82-22 Nähe Schieghub, 84032 Linden
1 Bilder
Deutschland
>
Bayern
>
3 K 82-22

land-/ forstwirtschtl. Flächen

Nähe Schieghub, 84032 Linden

10.500 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:3 K 82-22
Adresse:Nähe Schieghub, 84032 Linden
Grundstücksgröße: 0,5001 ha
Beschreibung:Mischung: einzeln, truppweise Im Nordosten mit einer älteren Fichte und einem Altholzrest (Nachhiebsrest in der Bildmitte) aus Eiche, Linde, Hainbuche - der Altholzrest ist werterhöhend; mäßige Hangneigung nach Südwesten; der Standort neigt stark zu Verkrautung (v.a. Brombeere); mit Beteiligung von Hainbuche, Feldahorn, Feldulme, Weide, Vogelbeere (Sonstige Laubbäume); Bergahorn, Esche, Ulme, Linde, Erle (Edellaubbäume); Das Grundstück ist über das Grünland der FI-Nr. 290, Gemarkung Linden zu erreichen; Nachhiebsreste: 12 fm
Verkehrswert:10.500 €

Grundbuch

Gemarkung:Linden

Gerichts Informationen

Amtsgericht:Landshut
Versteigerungsort:Maximilianstraße 22, 84028 Landshut
Versteigerungstermin:Dienstag, 9. Jan. 2024, 11:00
Daten von Hanmark.de

Auszug aus dem

 

Gutachten

 

des Sachverständigen über die Wald, Wasserfläche Nähe Schieghub, Gemarkung Linden

Gemarkung Linden

FI-Nr. 290/1 zu 0,5001 ha

 

Verkehrswert: 10.500,00 €

Stichtag: 21.11.2022

 

Grundstücksbeschreibung

 

Mischung: einzeln, truppweise

Im Nordosten mit einer älteren Fichte und einem Altholzrest (Nachhiebsrest in der Bildmitte) aus Eiche, Linde, Hainbuche - der Altholzrest ist werterhöhend; mäßige Hangneigung nach Südwesten;

der Standort neigt stark zu Verkrautung (v.a. Brombeere); mit Beteiligung von Hainbuche, Feldahorn, Feldulme, Weide, Vogelbeere (Sonstige Laubbäume); Bergahorn, Esche, Ulme, Linde, Erle (Edellaubbäume);

 

Das Grundstück ist über das Grünland der FI-Nr. 290, Gemarkung Linden zu erreichen;

Nachhiebsreste: 12 fm

 

Durch die geringe Größe des Bewertungsobjektes erübrigt sich eine Gewichtung mit dem Waldrentierungswert. Für die Preisbildung sind jedoch eine Reihe weiterer Gesichtspunkte zusätzlich ausschlaggebend:

  • Klarheit der Grenze
  • Eventuell gesetzliche Beschränkungen für die Forstwirtschaft (Schutzwaldbestimmungen, etc.)
  • Entwicklungstendenzen in der Forstwirtschaft (Angebot und Nachfrage - Lage am Kapitalmarkt)
  • Subjektive Gesichtspunkte (Besitzfreude, Vermögensanlage, Betriebsfestigung landwirtschaftlicher oder holzverarbeitender Betriebe, Besitzabrundung) sind nicht Teil einer objektiven Wertermittlung.
  • Gesundheitszustand des Waldes
  • Vorhandensein von werterhöhender Verjüngung oder eines dienenden Unter- und Zwischenstandes