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bayern K0006-2024 Loh, 95213 Münchberg, Markersreuth
bayern K0006-2024 Loh, 95213 Münchberg, Markersreuth
bayern K0006-2024 Loh, 95213 Münchberg, Markersreuth
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Deutschland
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Bayern
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K0006-2024

Nadelwald

Loh, 95213 Münchberg, Markersreuth

78.100 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
K0006-2024
Adresse:
Loh, 95213 Münchberg, Markersreuth
Verkehrswert:
78.100 €

Grundbuch

Grundbuch:
Amtsgericht Hof von Markersreuth, Blatt 743
Blatt:
743
Flurstück:
637
Gemarkung:
Markersreuth
Grundstücksgröße:
2,7020 Hektar

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
219
Grunderwerbsteuer:
2.733,5 € (3,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
246,33 € (verzinster Betrag: 70.290 €)
Zuschlagsgebühr:
432,5
Gesamt:
3.631,33
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Hof
Versteigerungsort:
Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012
Versteigerungstermin:
Montag, 10. März 2025, 08:30

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitsinweis

Hinweis:
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Grundbucheintragung:

 

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Markersreuth

lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Blatt

1

Markersreuth

637

Waldfläche

Loh

2,7020

743

2

Markersreuth

638

Waldfläche

Loh

2,0780

743

  

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Nadelwald;

 

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Nadelwald;

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 29.01.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

 

Aufforderung:

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

 

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.