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Deutschland
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Bayern
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K0040-2024

Mehrfamilienwohnhaus

Sedanstraße 1, 95100 Selb

40.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
K0040-2024
Adresse:
Sedanstraße 1, 95100 Selb
Beschreibung:
Mehrfamilienwohnhaus
Verkehrswert:
40.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Amtsgericht Wunsiedel von Selb, Blatt 10254
Blatt:
10254
Flurstück:
311/7
Gemarkung:
Selb
Grundstücksgröße:
0,0434 Hektar

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
145
Grunderwerbsteuer:
1.400 € (3,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
126,16 € (verzinster Betrag: 36.000 €)
Zuschlagsgebühr:
262,5
Gesamt:
1.933,66
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
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Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Hof
Versteigerungsort:
Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 23. Juli 2025, 13:00

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Grundbucheintragung:

 

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Selb

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Blatt

Selb

311/7

Gebäude- und Freifläche

Sedanstraße 1

0,0434

10254

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Mehrfamilienwohnhaus;

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 17.06.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

 

Aufforderung:

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

 

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.