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Deutschland
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Bayern
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K0061-2024

Eigentumswohnung Erdgeschoss rechts (3 Zimmer mit ca. 48 qm sowie Kellerabstellfläche und Bodenabstellraum) in Mehrfamilienwohnhaus

St.-Lukas-Weg u. a.1,3,5, ..., 95030 Hof

18.500 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
K0061-2024
Adresse:
St.-Lukas-Weg u. a.1,3,5, ..., 95030 Hof
Wohn-/Nutzfläche:
48
Beschreibung:
Eigentumswohnung Erdgeschoss rechts (3 Zimmer mit ca. 48 qm sowie Kellerabstellfläche und Bodenabstellraum) in Mehrfamilienwohnhaus.
Verkehrswert:
18.500 €

Grundbuch

Grundbuch:
Amtsgericht Hof von Hof, Blatt 12856
Blatt:
12856
Flurstück:
2941/3
Gemarkung:
Hof
Grundstücksgröße:
0,4611 Hektar

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
99
Grunderwerbsteuer:
647,5 € (3,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
58,35 € (verzinster Betrag: 16.650 €)
Zuschlagsgebühr:
176,5
Gesamt:
981,35
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Hof
Versteigerungsort:
Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012
Versteigerungstermin:
Montag, 28. Apr. 2025, 08:30

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Grundbucheintragung:

 

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Hof

Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

ME-Anteil

Sondereigentums-Art

SE-Nr.

Blatt

20,53/1000

Wohnung mit Keller

I/14

12856

an Grundstück

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Hof

2941/3

Gebäude- und Freifläche

St.-Lukas-Weg 1,3,5,7,9,11,13 und 15

0,4611

Zusatz: verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. I/14 bezeichneten Wohnung samt Keller- und Dachbodenraum; sowie weiter verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an den gemeinschaftlichen Räumen des Hauses dieser Wohnung.
Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen (eingetragen in Band 347 Blatt 12843 mit Band 348 Blatt 12890) gehörenden Sondereigentums- und Sondernutzungsrechte beschränkt. Im übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums und der Sondernutzungsrechte auf die Eintragungsbewilligung vom 16. April 1987 und auf den Aufteilungsplan Bezug genommen.

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Eigentumswohnung Erdgeschoss rechts  (3 Zimmer mit ca. 48 qm sowie Kellerabstellfläche und Bodenabstellraum) in Mehrfamilienwohnhaus;

 

Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 23.09.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

 

Aufforderung:

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

 

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

 

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.