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Deutschland
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Bayern
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K0065-2024

Wohn- und Geschäftshaus mit Werkstatt

Grünhaid 60, 95173 Schönwald

19.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
K0065-2024
Adresse:
Grünhaid 60, 95173 Schönwald
Beschreibung:
Wohn- und Geschäftshaus mit Werkstatt
Verkehrswert:
19.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Amtsgericht Wunsiedel von Schönwald, Blatt 2769
Blatt:
2769
Flurstück:
664/7
Gemarkung:
Schönwald
Grundstücksgröße:
0,4263 Hektar

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
99
Grunderwerbsteuer:
665 € (3,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
59,93 € (verzinster Betrag: 17.100 €)
Zuschlagsgebühr:
176,5
Gesamt:
1.000,43
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Hof
Versteigerungsort:
Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012
Versteigerungstermin:
Dienstag, 13. Mai 2025, 08:30

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Grundbucheintragung:

 

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Schönwald

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Blatt

Schönwald

664/7

Gebäude- und Freifläche

Grünhaid 60

0,4263

2769

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wohn- und Geschäftshaus mit Werkstatt;

 

Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 16.10.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

 

Aufforderung:

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

 

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.