bayern K0072-2023 u. a. Wallstraße, Ludwigstraße 15, 95111 Rehau
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Bayern
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K0072-2023

1/2 Miteigentumsanteil

u. a. Wallstraße, Ludwigstraße 15, 95111 Rehau

1.500 €

Allgemeine Informationen

Aktenzeichen:
K0072-2023
Adresse:
u. a. Wallstraße, Ludwigstraße 15, 95111 Rehau
Verkehrswert:
1.500 €

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Hof
Versteigerungsort:
Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012
Versteigerungstermin:
Dienstag, 17. Sept. 2024, 13:00

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Rehau

1/2 am

Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

ME-Anteil

Sondereigentums-Art

SE-Nr.

Blatt

2,5/1000

Sondereigentum an dem WC lt. Aufteilungsplan Nr. 5

5

8506

an Grundstück

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Rehau

168/1

Gebäude- und Freifläche

Nähe Ludwigstraße

0,0002

Rehau

168/0

Gebäude- und Freifläche

Ludwigstraße 15, Wallstraße

0,0278

Zusatz: samt Kellerrecht unter FlSt. 1370, eingetragen im Grundbuch von Rehau  Band 196 Blatt 7092 Abteilung II Nr. 8; Zugangsrecht unter FlSt. 1370, eingetragen im Grundbuch von Rehau Band 196 Blatt 7092 Abteilung II nr. 8; Kellerrecht unter FlSt. 1370/2, eingetragen im Grundbuch von Rehau Band 174 Blatt 6315 Abteilung II Nr. 2; verbunden mit dem Sondereigentum an dem WC lt. geändertem Aufteilungsplan Nr. 5 neu; für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Band 226 Blatt 8117 bis Blatt 8120, Blatt 8122 bis Blatt 8136 und Band 237 Blätter 8506 und 8507); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt; Veräußerungsbeschränkungen: keine. Wegen Gegestand und Inhalt des Sondereigentums Bezugnahme auf den geänderten Aufteilungsplan und die Bewilligungen vom 17. Juli 1990 und vom 29.10.1993 (Urkunde des Notars Pannhausen in Bad Berneck URNr. 1817/93); übertragen aus Band 226 Blatt 8121 am 14.04.1994 Anstelle der Miteigentumsanteile Blätter 8133 und 8134 ist nun der Miteigentumsanteil vorgetragen in Blatt 8820 getreten; wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird auf die Bewilligung vom 18.01.2000 URNr. 45/2000/Notar Gürtler, Rehau Bezug genommen; eingetragen am 21.06.2000. Der Miteigentumsanteil Blatt 8131 mit dem Miteigentumsanteil Blatt 8130 in Blatt 8130 vereinigt; in Blatt 8131 ist ein Miteigentumsanteil nicht mehr vorgetragen. Eingetragen am 02.03.2011

  

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Sondereigentum an dem WC lt. Aufteilungsplan Nr. 5;

 

 

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

 

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.