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K0093-2023

land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

An der Wunsiedler Straße, 95100 Selb

7.300 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
K0093-2023
Adresse:
An der Wunsiedler Straße, 95100 Selb
Beschreibung:
Landwirtschaftsfläche
Verkehrswert:
7.300 €

Grundbuch

Grundbuch:
Amtsgericht Wunsiedel von Selb, Blatt 6210
Blatt:
6210
Flurstück:
1096
Gemarkung:
Selb
Grundstücksgröße:
0,4570 Hektar

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
63
Grunderwerbsteuer:
255,5 € (3,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
23,02 € (verzinster Betrag: 6.570 €)
Zuschlagsgebühr:
112
Gesamt:
453,52
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Hof
Versteigerungsort:
Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012
Versteigerungstermin:
Montag, 24. Feb. 2025, 10:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

 Grundbucheintragung:

 

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Selb

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Hektar

Blatt

Selb

1096

Grünland

An der Wunsiedler Straße

0,4570

6210

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Landwirtschaftsfläche;

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 10.01.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

 

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.