berlin 0070K0012-2022 Perlpilzstraße 347, 12526 Berlin, Bohnsdorf
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Deutschland
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Berlin
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0070K0012-2022

Baugrundstück, Kleinhaus

Perlpilzstraße 347, 12526 Berlin, Bohnsdorf

354.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
0070K0012-2022
Adresse:
Perlpilzstraße 347, 12526 Berlin, Bohnsdorf
Baujahr:
1930er Jahre
Beschreibung:
Das Grundstück ist im hinteren Abschnitt mit einem wirtschaftlich abgeschriebenen Kleinhaus der 1930er Jahre mit einer Vielzahl von Bauschäden mit Anbauten und partieller Unterkellerung bebaut. Bebauungsvorhaben werden nach § 34 BauGB beurteilt. Die Umgebungsbebauung ist geprägt durch eine siedlungstypische Bebauung mit ein- und anderthalbgeschossigen Wohngebäuden in offener Bauweise. Das Grundstück wird sporadisch eigengenutzt.
Verkehrswert:
354.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Treptow Blatt 21878N
Blatt:
21878N
Flur:
Fl. 2
Flurstück:
Nr. 71/10
Gemarkung:
Bohnsdorf
Grundstücksgröße:
737 m²

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Köpenick
Versteigerungsort:
Amtsgericht Köpenick, Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin, Saal 110
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 22. Mai 2024, 10:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Das Grundstück ist im hinteren Abschnitt mit einem wirtschaftlich abgeschriebenen Kleinhaus der 1930er Jahre mit einer Vielzahl von Bauschäden mit Anbauten und partieller Unterkellerung bebaut. Bebauungsvorhaben werden nach § 34 BauGB beurteilt. Die Umgebungsbebauung ist geprägt durch eine siedlungstypische Bebauung mit ein- und anderthalbgeschossigen Wohngebäuden in offener Bauweise. Das Grundstück wird sporadisch eigengenutzt.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.