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0070K0021-2024

Einfamilienhaus

Parchwitzer Straße 13, 12526 Berlin, Bohnsdorf

147.875 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0070K0021-2024
Adresse:
Parchwitzer Straße 13, 12526 Berlin, Bohnsdorf
Baujahr:
1925
Beschreibung:
Versteigert wird der hälftige Anteil an der Immobilie. Das Grundstück wurde ca. 1925 mit einem 1 - bis 1 1/2-geschossigen Einfamilienhaus bebaut, es folgten diverse Anbauten. Um 1970 wurde ferner ein freistehender Bungalow (Kellergeschoss und Erdgeschoss) errichtet. Das Einfamilienhaus müsste einer kompletten Modernisierung/Sanierung unterzogen werden, um derzeitigen Wohnansprüchen gerecht zu werden. Aus technischer Sicht ist es mit Bauzustandsnote 'schlecht' zu bewerten. Der Bungalow, ursprünglich für einfache Wohnzwecke konzipiert, ist nach heutigen Gesichtspunkten nur noch eingeschränkt geeignet. Es weist eine kleine und verwinkelte Grundrissgestaltung auf, so dass trotz einzuschätzender Bauzustandsnote 'normal bis ausreichend' dieser Baukörper im Rahmen einer Neubeplanung mit zu entfernen ist.
Verkehrswert:
147.875 €

Grundbuch

Grundbuch:
Treptow Blatt 21493N, 1/2-Anteil (I/2.1)
Blatt:
21493N
Flur:
3
Flurstück:
1852/59
Gemarkung:
Bohnsdorf
Grundstücksgröße:
140

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
354
Grunderwerbsteuer:
8.872,5 € (6 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
466,41 € (verzinster Betrag: 133.087,5 €)
Zuschlagsgebühr:
762,5
Gesamt:
10.455,41
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
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Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Köpenick
Versteigerungsort:
Amtsgericht Köpenick, Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin, Saal 110
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 14. Aug. 2025, 09:00

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Versteigert wird der hälftige Anteil an der Immobilie. Das Grundstück wurde ca. 1925 mit einem 1 - bis 1 1/2-geschossigen Einfamilienhaus bebaut, es folgten diverse Anbauten. Um 1970 wurde ferner ein freistehender Bungalow (Kellergeschoss und Erdgeschoss) errichtet. Das Einfamilienhaus müsste einer kompletten Modernisierung/Sanierung unterzogen werden, um derzeitigen Wohnansprüchen gerecht zu werden. Aus technischer Sicht ist es mit Bauzustandsnote "schlecht" zu bewerten. Der Bungalow, ursprünglich für einfache Wohnzwecke konzipiert, ist nach heutigen Gesichtspunkten nur noch eingeschränkt geeignet. Es weist eine kleine und verwinkelte Grundrissgestaltung auf, so dass trotz einzuschätzender Bauzustandsnote "normal bis ausreichend" dieser Baukörper im Rahmen einer Neubeplanung mit zu entfernen ist.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.