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berlin 0070K0066-2023 Grünlingweg  11, 12351 Berlin-Buckow
berlin 0070K0066-2023 Grünlingweg  11, 12351 Berlin-Buckow
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Deutschland
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Berlin
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0070K0066-2023

Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

Grünlingweg 11, 12351 Berlin-Buckow

111.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0070K0066-2023
Adresse:
Grünlingweg 11, 12351 Berlin-Buckow
Wohn-/Nutzfläche:
34.71
Beschreibung:
Eine ca. 34,71 m² große 1-Zimmer-Wohnung mit Balkon belegen im 1. Obergeschoss eines viergeschossigen Wohnhauses. Es besteht ein Sondernutzungsrecht an einem PKW-Stellplatz.
Verkehrswert:
111.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Buckow 16752
Blatt:
20
Flur:
Fl. 3
Flurstück:
Nr. 180/7
Gemarkung:
Buckow
Grundstücksgröße:
2.512 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
300
Grunderwerbsteuer:
6.660 € (6 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
350,1 € (verzinster Betrag: $99.900 €)
Zuschlagsgebühr:
630,5
Gesamt:
7.940,6
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Neukölln
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neukölln, Saal 128
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 14. Nov. 2024, 10:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Nach den Angaben der gerichtlich bestellten Sachverständigen handelt es sich um eine ca. 34,71 m² große 1-Zimmer-Wohnung mit Balkon belegen im 1. Obergeschoss eines viergeschossigen Wohnhauses. Es besteht ein Sondernutzungsrecht an einem PKW-Stellplatz. Die weiteren Angaben können dem auch in der Geschäftsstelle (Zimmer 118) ausliegenden Gutachten entnommen werden.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.