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0070K0076-2023
Doppelhaushälfte
Stieglitzweg 25A, 12351 Berlin-Buckow
390.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0070K0076-2023
Adresse:
Stieglitzweg 25A, 12351 Berlin-Buckow
Wohn-/Nutzfläche:
178
Beschreibung:
Doppelhaushälfte (Wohnungseigentum) nebst Sondernutzungsrecht (Stellplatz) in einer Wohnungseigentumsanlage mit 3 Einheiten. Die Wohnfläche beträgt ca. 178 m²; die Nutzfläche im Keller ca. 50 m².
Verkehrswert:
390.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Buckow 15845
Blatt:
15845
Flur:
Fl. 310
Flurstück:
Nr. 78
Gemarkung:
Buckow
Grundstücksgröße:
895
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
785 €
Grunderwerbsteuer:
23.400 € (6 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.230,09 € (verzinster Betrag: $351.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.653,5 €
Gesamt:
27.068,59 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Neukölln
Versteigerungsort:
Amtsgericht Neukölln, Saal 128
Versteigerungstermin:
Donnerstag, 28. Nov. 2024, 10:00
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Nach den Angaben der gerichtlich bestellten Sachverständigen handelt es sich um eine Doppelhaushälfte (Wohnungseigentum) nebst Sondernutzungsrecht (Stellplatz) in einer Wohnungseigentumsanlage mit 3 Einheiten. Die Wohnfläche beträgt ca. 178 m²; die Nutzfläche im Keller ca. 50 m². Die weiteren Angaben können dem auch in der Geschäftsstelle (Zimmer 118) ausliegenden Gutachten entnommen werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.