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Berlin
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0070K0106-2023
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Sophie-Charlotten-Straße 115 A, 14059 Berlin
470.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0070K0106-2023
Adresse:
Sophie-Charlotten-Straße 115 A, 14059 Berlin
Wohn-/Nutzfläche:
85
Baujahr:
1901
Beschreibung:
Eigentumswohnung Nr. A.4.3 in der Sophie-Charlotten-Straße 115 A, 14059 Berlin Die Wohnung liegt in einem Wohnhausblock mit drei Aufgängen im Aufgang Sophie-Charlotten-Straße 115 A im 4. Obergeschoss rechts (Gartenseite) und besteht aus 3 Zimmer mit Küche, Bad, WC, Flur, Kammer und Balkon. Es erfolgte eine Innenbesichtigung. Wegen aller weiteren Einzelheiten wird auf das hier ausliegende Gutachten (Stand: März 2024) verwiesen.
Verkehrswert:
470.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Stadt Charlottenburg Blatt 49392
Blatt:
49392
Flur:
Fl. 4
Flurstück:
Nr. 1234
Gemarkung:
Stadt Charlottenburg
Grundstücksgröße:
2.823 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
885 €
Grunderwerbsteuer:
28.200 € (6 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):1.482,41 € (verzinster Betrag: 423.000 €)
Zuschlagsgebühr:
1.851,5 €
Gesamt:
32.418,91 €
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Amtsgericht:
Charlottenburg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, Saal 120
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 5. März 2025, 10:30
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Eigentumswohnung Nr. A.4.3 in der Sophie-Charlotten-Straße 115 A, 14059 Berlin
Die Wohnung liegt in einem Wohnhausblock mit drei Aufgängen im Aufgang Sophie-Charlotten-Straße 115 A im 4. Obergeschoss rechts (Gartenseite) und besteht aus 3 Zimmer mit Küche, Bad, WC, Flur, Kammer und Balkon. Es erfolgte eine Innenbesichtigung. Wegen aller weiteren Einzelheiten wird auf das hier ausliegende Gutachten (Stand: März 2024) verwiesen.
Baujahr: 1901
Wohnfläche: 85,00 m"
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