unbebautes Grundstück
Kaltenhausen 86, 14797 Kloster Lehnin
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Sicherheitshinweis
Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Lehnin Blatt 2233
lfd.Nr. |
Gemarkung |
Flur, Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
m² |
2 |
Lehnin
|
Flur 5, Flurstück 274 |
Gebäude- und Freifläche, Kaltenhausen 86 |
285 |
3 |
Lehnin
|
Flur 5, Flurstück 22/3 |
Erholungsfläche, Kaltenhausen 86 |
485 |
-
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Die Grundstücke sind in Kaltenhausen 86, 14797 Kloster Lehnin, gelegen und unbebaut. Überwiegend sind sie mit Wiese bewachsen, wobei sich im hinteren Bereich des Flurstücks 22/3 größere Bäume befinden.
Das Flurstück 274 liegt im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Innenbereichssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin und ist demnach gemäß § 34 Abs. 1 BauGB bebaubar.
Das Flurstück 22/3 befindet sich gemäß dieser Satzung im Außenbereich und ist nicht bebaubar.;
Das Gutachten ist unter www.zvg.com erhältlich.