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0002K0062-2024

unbebautes Grundstück

Kaltenhausen 86, 14797 Kloster Lehnin

57.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
0002K0062-2024
Adresse:
Kaltenhausen 86, 14797 Kloster Lehnin
Beschreibung:
Die Grundstücke sind in Kaltenhausen 86, 14797 Kloster Lehnin, gelegen und unbebaut. Überwiegend sind sie mit Wiese bewachsen, wobei sich im hinteren Bereich des Flurstücks 22/3 größere Bäume befinden. Das Flurstück 274 liegt im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Innenbereichssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin und ist demnach gemäß § 34 Abs. 1 BauGB bebaubar. Das Flurstück 22/3 befindet sich gemäß dieser Satzung im Außenbereich und ist nicht bebaubar.
Verkehrswert:
57.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Lehnin Blatt 2233
Blatt:
2233
Flur:
5
Flurstück:
274
Gemarkung:
Lehnin
Grundstücksgröße:
285

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
192
Grunderwerbsteuer:
3.705 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
179,78 € (verzinster Betrag: 51.300 €)
Zuschlagsgebühr:
366,5
Gesamt:
4.443,28
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Potsdam
Versteigerungsort:
Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 9. Juli 2025, 10:00

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Grundstücke, eingetragen im Grundbuch von Lehnin Blatt 2233

 

lfd.Nr.

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

2

Lehnin

 

Flur 5, Flurstück 274

Gebäude- und Freifläche, Kaltenhausen 86

285

3

Lehnin

 

Flur 5, Flurstück 22/3

Erholungsfläche, Kaltenhausen 86

485

 

-

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Die Grundstücke sind in Kaltenhausen 86, 14797 Kloster Lehnin, gelegen und unbebaut. Überwiegend sind sie mit Wiese bewachsen, wobei sich im hinteren Bereich des Flurstücks 22/3 größere Bäume befinden.
Das Flurstück 274 liegt im Geltungsbereich der rechtsverbindlichen Innenbereichssatzung der Gemeinde Kloster Lehnin und ist demnach gemäß § 34 Abs. 1 BauGB bebaubar.
Das Flurstück 22/3 befindet sich gemäß dieser Satzung im Außenbereich und ist nicht bebaubar.;

Das Gutachten ist unter www.zvg.com erhältlich.

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.