unbebautes Grundstück
Landweg 26, 14641 Nauen, OT Börnicke
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart: | Zwangsvollstreckung |
Aktenzeichen: | 0002K0102-2022 |
Adresse: | Landweg 26, 14641 Nauen, OT Börnicke |
Grundstücksgröße: | 1.250 |
Beschreibung: | Das mit einer Hausnummer versehene schmale Flurstück ist unbebaut und wird gegenwärtig nicht genutzt (Brachland). Es ist mit Gräsern und Büschen bewachsen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan teilweise als Gemischte Baufläche, teilweise als Grünfläche dargestellt. Demnach ist der vordere, dem "Landweg" zugewandte Bereich als potentielle Baulücke im Innenbereich zu qualifizieren. Für die im Flächennutzungsplan als Grünland dargestellte Teilfläche besteht keine eigenständige Nutzbarkeit (mit baulicher Nutzung). Für das Grundstück ist aufgrund der vorgefundenen Vegetation nach einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ein Schutzstatus vorhanden (Biotopschutz). Für eine Befreiung sind vermutlich Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. |
Verkehrswert: | 54.000 € |
Grundbuch
Grundbuch: | Börnicke Blatt 378 |
Gerichts Informationen
Amtsgericht: | Potsdam |
Versteigerungsort: | Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215 |
Versteigerungstermin: | Mittwoch, 6. Dez. 2023, 10:00 |
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis: | Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. |
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Börnicke Blatt 378
Gemarkung |
Flur, Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
m² |
Börnicke |
Flur 6, Flurstück 59/1 |
Erholungsfläche, Landweg 26 |
1.250 |
-
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das mit einer Hausnummer versehene schmale Flurstück ist unbebaut und wird gegenwärtig nicht genutzt (Brachland). Es ist mit Gräsern und Büschen bewachsen.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan teilweise als Gemischte Baufläche, teilweise als Grünfläche dargestellt. Demnach ist der vordere, dem "Landweg" zugewandte Bereich als potentielle Baulücke im Innenbereich zu qualifizieren. Für die im Flächennutzungsplan als Grünland dargestellte Teilfläche besteht keine eigenständige Nutzbarkeit (mit baulicher Nutzung).
Für das Grundstück ist aufgrund der vorgefundenen Vegetation nach einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ein Schutzstatus vorhanden (Biotopschutz). Für eine Befreiung sind vermutlich Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.