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0002K0102-2022

unbebautes Grundstück

Landweg 26, 14641 Nauen, OT Börnicke

54.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:0002K0102-2022
Adresse:Landweg 26, 14641 Nauen, OT Börnicke
Grundstücksgröße: 1.250
Beschreibung:Das mit einer Hausnummer versehene schmale Flurstück ist unbebaut und wird gegenwärtig nicht genutzt (Brachland). Es ist mit Gräsern und Büschen bewachsen. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan teilweise als Gemischte Baufläche, teilweise als Grünfläche dargestellt. Demnach ist der vordere, dem "Landweg" zugewandte Bereich als potentielle Baulücke im Innenbereich zu qualifizieren. Für die im Flächennutzungsplan als Grünland dargestellte Teilfläche besteht keine eigenständige Nutzbarkeit (mit baulicher Nutzung). Für das Grundstück ist aufgrund der vorgefundenen Vegetation nach einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ein Schutzstatus vorhanden (Biotopschutz). Für eine Befreiung sind vermutlich Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Verkehrswert:54.000 €

Grundbuch

Grundbuch:Börnicke Blatt 378

Gerichts Informationen

Amtsgericht:Potsdam
Versteigerungsort:Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215
Versteigerungstermin:Mittwoch, 6. Dez. 2023, 10:00

Sicherheitsinweis

Hinweis:Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Börnicke Blatt 378

 

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Börnicke

Flur 6, Flurstück 59/1

Erholungsfläche, Landweg 26

1.250

-

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das mit einer Hausnummer versehene schmale Flurstück ist unbebaut und wird gegenwärtig nicht genutzt (Brachland). Es ist mit Gräsern und Büschen bewachsen.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan teilweise als Gemischte Baufläche, teilweise als Grünfläche dargestellt. Demnach ist der vordere, dem "Landweg" zugewandte Bereich als potentielle Baulücke im Innenbereich zu qualifizieren. Für die im Flächennutzungsplan als Grünland dargestellte Teilfläche besteht keine eigenständige Nutzbarkeit (mit baulicher Nutzung).
Für das Grundstück ist aufgrund der vorgefundenen Vegetation nach einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ein Schutzstatus vorhanden (Biotopschutz). Für eine Befreiung sind vermutlich Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

Das Gutachten ist unter www.zvg.com erhältlich.