Einfamilienhaus
Lindenring 38, 15738 Zeuthen, OT Miersdorf
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart: | Zwangsvollstreckung |
Aktenzeichen: | 0008K0023-2021 |
Adresse: | Lindenring 38, 15738 Zeuthen, OT Miersdorf |
Grundstücksgröße: | 1.029 m² |
Beschreibung: | 2-geschossiges, nicht unterkellertes Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachraum. Baujahr um 1934. 7 Zimmer, 2 Bäder, Flur, Windfang und Abstellraum. Umfassender Modernisierungsbedarf. |
Verkehrswert: | 454.000 € |
Grundbuch
Grundbuch: | Miersdorf Blatt 2805 |
Gerichts Informationen
Amtsgericht: | Königs Wusterhausen |
Versteigerungsort: | Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal |
Versteigerungstermin: | Montag, 11. Dez. 2023, 09:30 |
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis: | Im Versteigerungstermin kann eine Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt werden. |
Eingetragen im Grundbuch von Miersdorf
in Erbengemeinschaft an
Gemarkung |
Flur, Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
m² |
Blatt |
Miersdorf |
Flur 6, Flurstück 3 |
Gebäude- und Freifläche, Lindenring 38 |
1.029 |
2805 BV-Nr. 2 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Das Objekt befindet sich in 15738 Zeuthen OT Miersdorf, Lindenring 38.
Es handelt sich um ein 2-geschossiges, nicht unterkellertes Einfamilienhaus, ausgebauter Dachraum, freistehend. Baujahr um 1934. Im Erdgeschoss befinden sich 4 Zimmer, Bad, Flur, Windfang und ein Abstellraum. Das Obergeschoss besteht aus 3 Zimmern (zzgl. Küche mit Zugang zur Treppe zum Dachraum, Flur, Bad). Der ausgebaute Dachraum hat 2 Räume und einen Flur.
Das Objekt ist wirtschaftlich überaltert, es besteht ein umfassender Modernisierungsbedarf.
Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A003, im vorliegenden Gutachten zu den Sprechzeiten entnommen werden.
Verkehrswert: |
454.000,00 € |
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Der Versteigerungsvermerk ist am 05.05.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.
Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.
Achtung, keine Barzahlung!
Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com.
Vermerk:
Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.