0 Bilder
Deutschland
>
Brandenburg
>
0008K0023-2021

Einfamilienhaus

Lindenring 38, 15738 Zeuthen, OT Miersdorf

454.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:0008K0023-2021
Adresse:Lindenring 38, 15738 Zeuthen, OT Miersdorf
Grundstücksgröße: 1.029 m²
Beschreibung:2-geschossiges, nicht unterkellertes Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachraum. Baujahr um 1934. 7 Zimmer, 2 Bäder, Flur, Windfang und Abstellraum. Umfassender Modernisierungsbedarf.
Verkehrswert:454.000 €

Grundbuch

Grundbuch:Miersdorf Blatt 2805

Gerichts Informationen

Amtsgericht:Königs Wusterhausen
Versteigerungsort:Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:Montag, 11. Dez. 2023, 09:30

Sicherheitsinweis

Hinweis:Im Versteigerungstermin kann eine Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswertes verlangt werden.

Eingetragen im Grundbuch von Miersdorf

in Erbengemeinschaft an

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Miersdorf

Flur 6, Flurstück 3

Gebäude- und Freifläche, Lindenring 38

1.029

2805 BV-Nr. 2

 

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

 

Das Objekt befindet sich in 15738 Zeuthen OT Miersdorf, Lindenring 38.

Es handelt sich um ein 2-geschossiges, nicht unterkellertes Einfamilienhaus, ausgebauter Dachraum, freistehend. Baujahr um 1934. Im Erdgeschoss befinden sich 4 Zimmer, Bad, Flur, Windfang und ein Abstellraum. Das Obergeschoss  besteht aus 3 Zimmern (zzgl. Küche mit Zugang zur Treppe zum Dachraum, Flur, Bad). Der ausgebaute Dachraum hat 2 Räume und einen Flur.

Das Objekt ist wirtschaftlich überaltert, es besteht ein umfassender Modernisierungsbedarf.

 

 

Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A003, im vorliegenden Gutachten zu den Sprechzeiten entnommen werden.

                                                                   

Verkehrswert:

454.000,00 €

 

 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 05.05.2021 in das Grundbuch eingetragen worden.

 

Hinweis:

 

Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.

Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.

Achtung, keine Barzahlung!

Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com. 

 

Vermerk:
Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.