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0008K0050-2022

unbebautes Grundstück

Straße am Klärwerk, 15711 Mittenwalde, OT Schenkendorf-Krummensee

7.400 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
0008K0050-2022
Adresse:
Straße am Klärwerk, 15711 Mittenwalde, OT Schenkendorf-Krummensee
Verkehrswert:
7.400 €

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
63
Grunderwerbsteuer:
481 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
23,34 € (verzinster Betrag: 6.660 €)
Zuschlagsgebühr:
112
Gesamt:
679,34
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Königs Wusterhausen
Versteigerungsort:
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Montag, 20. Jan. 2025, 11:00

 

Eingetragen im Grundbuch von Schenkendorf

Gemarkung

Flur, Flurstück

Blatt

Schenkendorf

Flur 3 Flurstück 111

7.618

Blatt 582 BV-Nr. 1

Schenkendorf

Flur 3 Flurstück 112

2.450

Blatt 582 BV-Nr. 1

 

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen und aufgrund einer Außenbesichtigung):

 

Das Versteigerungsobjekt befindet sich im südlichen Bereich des Gemeindeteils Schenkendorf, angrenzend an die Erschließungsstraße Straße am Klärwerk und an die Sportanlage/den Sportplatz Schenkendorf. Es handelt sich um eine unbebaute Land- und Forstwirtschaftsfläche (7.022 qm Grünland und 3.046 qm Wald). Eine Einfriedung ist nicht vorhanden.

                 

   

 

Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen in der Versteigerungsabteilung vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 28.11.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

 

Hinweis:

Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.

 

Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein.

 

Achtung, keine Barzahlung!

 

Vermerk:

Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in

dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.

 

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.