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2 K 139-23

Kfz-Stellplatz

Schwalbenhof 1-7, 14476 Potsdam OT Golm

15.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
2 K 139-23
Adresse:
Schwalbenhof 1-7, 14476 Potsdam OT Golm
Verkehrswert:
15.000 €

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
91
Grunderwerbsteuer:
975 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
47,31 € (verzinster Betrag: 13.500 €)
Zuschlagsgebühr:
162
Gesamt:
1.275,31
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Potsdam
Versteigerungsort:
Hegelallee 8, 14467 Potsdam, 215, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 19. März 2025, 13:30

Infrastruktur (Suchradius: 10 km)

In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs

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Sicherheitsinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Teileigentum, eingetragen im Teileigentumsgrundbuch von Golm Blatt 1716, bestehend aus

10 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Golm, Flur 2, Flurstück 396/3
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Schwalbenhof 1-7
Größe: 5.072 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an dem Tiefgaragenstellplatz, im Aufteilungsplan mit Nr. 157 bezeichnet.

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Der Tiefgaragenplatz mit der Nr. 157 befindet sich in der Wohnungseigentumsanlage Schwalbenhof 1-7.

Verkehrswert: 15.000,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 23.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.

Ansprechpartner des 'Haupt'-Gläubigers bzw. -Antragstellers mit Telefonnummer:
Landeshauptstadt Potsdam
Frau Köhler
Telefon: 0331 289 1443

Hinweis: Kein Gutachten vorhanden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.