

1 Bilder
Deutschland
>
Brandenburg
>
2 K 88-24
Grundstück
Zum Weinberg, 14552 Gemeinde Michendorf OT Langerwisch
67.500 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
2 K 88-24
Adresse:
Zum Weinberg, 14552 Gemeinde Michendorf OT Langerwisch
Beschreibung:
Das ungenutzte Grundstück wurde früher als Erholungsgrundstück genutzt, das mit Gartenlauben bebaut war, die inzwischen - mit einer Ausnahme - nicht mehr vorhanden sind. Das im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegende Grundstück ist weitgehend verwildert, seitlich mit Maschendrahtzaun eingefriedet. Die vorhandenen Gebäudereste müssten beräumt werden. Seit dem 19.12.2008 stellt der Flächennutzungsplan die Fläche als Landwirtschaftsfläche dar.
Verkehrswert:
67.500 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
1333
Flur:
3
Flurstück:
85/2
Gemarkung:
Langerwisch
Grundstücksgröße:
2.702 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
219 €
Grunderwerbsteuer:
4.387,5 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):212,9 € (verzinster Betrag: 60.750 €)
Zuschlagsgebühr:
432,5 €
Gesamt:
5.251,9 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Potsdam
Versteigerungsort:
Hegelallee 8, 14467 Potsdam, 215, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 11. Juni 2025, 13:00
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Langerwisch Blatt 1333
Gemarkung Langerwisch, Flur 3, Flurstück 85/2
Landwirtschaftsfläche, Zum Weinberg
Größe: 2.702 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das ungenutzte Grundstück wurde früher als Erholungsgrundstück genutzt, das mit Gartenlauben bebaut war, die inzwischen - mit einer Ausnahme - nicht mehr vorhanden sind. Das im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegende Grundstück ist weitgehend verwildert, seitlich mit Maschendrahtzaun eingefriedet. Die vorhandenen Gebäudereste müssten beräumt werden. Seit dem 19.12.2008 stellt der Flächennutzungsplan die Fläche als Landwirtschaftsfläche dar.
Verkehrswert: 67.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Langerwisch Blatt 1333
Gemarkung Langerwisch, Flur 3, Flurstück 85/2
Landwirtschaftsfläche, Zum Weinberg
Größe: 2.702 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das ungenutzte Grundstück wurde früher als Erholungsgrundstück genutzt, das mit Gartenlauben bebaut war, die inzwischen - mit einer Ausnahme - nicht mehr vorhanden sind. Das im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegende Grundstück ist weitgehend verwildert, seitlich mit Maschendrahtzaun eingefriedet. Die vorhandenen Gebäudereste müssten beräumt werden. Seit dem 19.12.2008 stellt der Flächennutzungsplan die Fläche als Landwirtschaftsfläche dar.
Verkehrswert: 67.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Höller und Frau Dongowski, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.