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42 K 23-22
Einfamilienhaus
Stadtmühle 1, 01945 Ruhland
80.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
42 K 23-22
Adresse:
Stadtmühle 1, 01945 Ruhland
Baujahr:
1971
Beschreibung:
Wohnhaus mit zwei Anbauten (Windfang und Wintergarten), Baujahr ca. 1971, z.T. saniert.
Verkehrswert:
80.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
2434
Flur:
4
Flurstück:
1352
Gemarkung:
Ruhland
Grundstücksgröße:
913 m²
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
219 €
Grunderwerbsteuer:
5.200 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):252,33 € (verzinster Betrag: 72.000 €)
Zuschlagsgebühr:
432,5 €
Gesamt:
6.103,83 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Senftenberg
Versteigerungsort:
Amtsgericht Senftenberg, Steindamm 8, 01968 Senftenberg, E 01, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 6. Aug. 2025, 09:30
Dateien
externer Link
Gutachten (zvg.com)
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
In der Infrastrukturübersicht finden Sie die Entfernungen zu nahegelegenen Schulen, Supermärkten und Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs
Sicherheitshinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Ruhland Blatt 2434 - 1/2 Anteil an
Gemarkung Ruhland, Flur 4, Flurstück 1352
Gebäude- und Gebäudenebenflächen
Größe: 913 m²
Lage: Stadtmühle 1, 01945 Ruhland
Bebauung:
Wohnhaus mit zwei Anbauten (Windfang und Wintergarten), Baujahr ca. 1971, z.T. saniert.
Verkehrswert: 80.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.11.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
Sparkasse Niederlausitz
Frau Waschilewski
Hinweis:
Das kostenpflichtige Gutachten umfasst die Aktenzeichen 42 K 23 und 22/22.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Ruhland Blatt 2434 - 1/2 Anteil an
Gemarkung Ruhland, Flur 4, Flurstück 1352
Gebäude- und Gebäudenebenflächen
Größe: 913 m²
Lage: Stadtmühle 1, 01945 Ruhland
Bebauung:
Wohnhaus mit zwei Anbauten (Windfang und Wintergarten), Baujahr ca. 1971, z.T. saniert.
Verkehrswert: 80.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.11.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Baer und Frau Staude, Tel. 03573 704 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten:
Sparkasse Niederlausitz
Frau Waschilewski
Hinweis:
Das kostenpflichtige Gutachten umfasst die Aktenzeichen 42 K 23 und 22/22.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.