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52 K 2-23
Land-/Forstwirtschaft
, 15913 Freiwalde
86.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
52 K 2-23
Adresse:
, 15913 Freiwalde
Beschreibung:
Unbebaute großflächige landwirtschaftliche Fläche.
Verkehrswert:
86.000 €
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
246 €
Grunderwerbsteuer:
5.590 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):271,25 € (verzinster Betrag: 77.400 €)
Zuschlagsgebühr:
498,5 €
Gesamt:
6.605,75 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Lübben
Versteigerungsort:
Amtsgericht Lübben (Spreewald), Gerichtsstraße 2-3, 15907 Lübben (Spreewald), II, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Montag, 17. Feb. 2025, 10:00
Dateien
Sicherheitsinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Freiwalde Blatt 112
Gemarkung Freiwalde, Flur 3, Flurstück 104
Landwirtschaftsfläche, Waldower Straße
Größe: 30.639 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Unbebaute großflächige landwirtschaftliche Fläche.
Verkehrswert: 86.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 08.02.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Mroos, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Freiwalde Blatt 112
Gemarkung Freiwalde, Flur 3, Flurstück 104
Landwirtschaftsfläche, Waldower Straße
Größe: 30.639 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Unbebaute großflächige landwirtschaftliche Fläche.
Verkehrswert: 86.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 08.02.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Stephan und Frau Mroos, Tel. 03546 221 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.