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Deutschland
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Brandenburg
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7 K 11-23

Wohnungseigentum

Dorfstraße 29b, 16845 Temnitztal OT Vichel

133.000 €

Allgemeine Informationen

Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
7 K 11-23
Adresse:
Dorfstraße 29b, 16845 Temnitztal OT Vichel
Wohn-/Nutzfläche:
110
Baujahr:
ca. um 1900
Beschreibung:
Vermietetes Reihenmittelhaus als Wohnungseigentum
Verkehrswert:
133.000 €

Grundbuch

Grundbuch:
Blatt:
296
Flur:
2
Flurstück:
47
Gemarkung:
Vichel
Grundstücksgröße:
1.254 m²

Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)

Grundbucheintrag:
327
Grunderwerbsteuer:
8.645 € (6,5 %)
Verzinsung (ca. 32 Tage):
419,49 € (verzinster Betrag: 119.700 €)
Zuschlagsgebühr:
696,5
Gesamt:
10.087,99
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer Zwangsversteigerung

Gerichts Informationen

Amtsgericht:
Neuruppin
Versteigerungsort:
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 325, 2. OG
Versteigerungstermin:
Mittwoch, 21. Mai 2025, 09:00
externer Link
Gutachten (zvg.com)

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Sicherheitshinweis

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Vichel Blatt 296 BV Nr. 1

1.660 / 10.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück

Gemarkung Vichel, Flur 2
Flurstück 47, Gebäude- und Freifläche, Dorfstraße (OT Vichel) 29 A, 29 B, 29 C, Größe: 1.254 m²
Flurstück 48/2, Gebäude- und Freifläche, Dorfstraße (OT Vichel) 29 F, Größe: 1.323 m²
Flurstück 48/1, Gebäude- und Freifläche, Dorfstraße (OT Vichel) 29 D, 29 E, Größe: 258 m²

verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 2 bezeichneten Wohnräumen nebst dem mit Nr. 2 bezeichneten Kellerraum und dem Sondernutzungsrecht an dem mit WEP 2 gekennzeichnetem Kfz-Stellplatz.

Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte (eingetragen in Blatt 295 bis 300, ausgenommen dieses Blatt) beschränkt.

Die Veräußerung bedarf der Zustimmung des Verwalters.
Das gilt nicht in den Fällen der Erstveräußerung nach Teilung, der Zwangsvollstreckung oder des Konkurses, nach § 18 WEG (Entziehung bei schwerer Pflichtverletzung) oder der Veräußerung an Ehegatten, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie sowie Verwandte oder Verschwägerte zweiten oder dritten Grades in der Seitenlinie.

Im übrigen wird wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums auf die Bewilligung vom 12.06.1998 und 29.07.1998 (UR 170/98 S und 229/98 S des Notars Spielhagen in Berlin) Bezug genommen. Eingetragen am 12.08.1998.

Zum Miteigentumsanteil gehört nunmehr auch das Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche SNR WE 2. Gemäß Bewilligung vom 08.08.2002, eingetragen am 08.06.2005.

Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit einem vermieteten Reihenmittelhaus (Baujahr ca. um 1900, Wohnfläche 110 m²) als Wohnungseigentum in 16845 Temnitztal OT Vichel, Dorfstraße 29b.

Verkehrswert: 133.000,00 €

Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.


Der Versteigerungsvermerk ist am 08.02.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.

Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.