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7 K 119-23
Einfamilienhaus
Ziegeleiweg 2, 16727 Oberkrämer OT Neu-Vehlefanz
317.000 €
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Aufhebung der Gemeinschaft
Aktenzeichen:
7 K 119-23
Adresse:
Ziegeleiweg 2, 16727 Oberkrämer OT Neu-Vehlefanz
Wohn-/Nutzfläche:
116
Baujahr:
1994
Beschreibung:
Grundstück in 16727 Oberkrämer OT Neu-Vehlefanz, Ziegeleiweg 2, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 1994, Wohnfläche ca. 116 m²) und Doppelgarage.
Verkehrswert:
317.000 €
Grundbuch
Grundbuch:
Blatt:
210
Flur:
3
Flurstück:
81/1
Gemarkung:
Neu-Vehlefanz
Grundstücksgröße:
973
Erwerbsgebühren (Höchstgebot = Verkehrswert)
Grundbucheintrag:
635 €
Grunderwerbsteuer:
20.605 € (6,5 %)
Verzinsung
(ca. 32 Tage):999,84 € (verzinster Betrag: 285.300 €)
Zuschlagsgebühr:
1.356,5 €
Gesamt:
23.596,34 €
Alle Angaben und Berechungen von ZvgScout sind ohne Gewähr.
weitere Informationen zu den Erwerbskosten bei einer ZwangsversteigerungGerichts Informationen
Amtsgericht:
Neuruppin
Versteigerungsort:
Gerichtsgebäude Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 325, 2. OG
Versteigerungstermin:
Dienstag, 20. Mai 2025, 09:00
Dateien
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
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Sicherheitshinweis
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neu-Vehlefanz Blatt 210 BV Nr. 2
Gemarkung Neu-Vehlefanz, Flur 3, Flurstück 81/1
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Ziegeleiweg 2
Größe: 973 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16727 Oberkrämer OT Neu-Vehlefanz, Ziegeleiweg 2, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 1994, Wohnfläche ca. 116 m²) und Doppelgarage.
Verkehrswert: 317.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 15.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Neu-Vehlefanz Blatt 210 BV Nr. 2
Gemarkung Neu-Vehlefanz, Flur 3, Flurstück 81/1
Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Ziegeleiweg 2
Größe: 973 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Grundstück in 16727 Oberkrämer OT Neu-Vehlefanz, Ziegeleiweg 2, bebaut mit einem Einfamilienhaus (Baujahr 1994, Wohnfläche ca. 116 m²) und Doppelgarage.
Verkehrswert: 317.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 15.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:
Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.